Ulrike Flach - Ihre Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mülheim/Essen - Gesundheitspolitik

Gesundheitspolitik


Einen Überblick über Arzneimittel (AMNOG), Ärzte (Versorgungsgesetz), Gesundheitsreform (GKV-FinG),
Infektionsschutz (Infektionsschutzgesetz), Krankenkassen (GKV-Änd), Präimplantationsdiagnostik (PID) oder dem Versorgungsgesetz (Referentenentwurf) erhalten Sie hier. Dabei können Sie zu den jeweiligen Themen auch die Pressemitteilungen von Ulrike Flach und ihre Reden im Plenum einsehen.

Ulrike Flach wurde am 12. Mai 2011 zur Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminster für Gesundheit ernannt.
















Zuvor war sie Gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.


Aktuelles zur Gesundheitspolitik wie Beispielrechnungen, Gesetzen oder  Parlamentarische Initativen finden Sie hier.

Zwischenbilanz Gesundheitspolitik

(Berlin, Dezember 2011) Das Gesundheitssystem in Deutschland hat ein christlich-liberales Profil bekommen. In den letzten zwei Jahren haben wir gemeinsam grundlegende Reformen auf den Weg gebracht. Sie hatten alle ein Ziel: Die Menschen in Deutschland sollen sich auch in Zukunft auf ihr Gesundheitssystem verlassen können. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll unabhängig von Einkommen, Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen die notwendige medizinische Versorgung bekommen, die sie und er benötigt. Die flächendeckende medizinische Versorgung in der Stadt und in den ländlichen Regionen wird auf Dauer sichergestellt. Uns war es außerdem wichtig, die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten zu erhöhen. Dies geht nur mit mehr Wettbewerb, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Bürokratieabbau.

Mit dem Gesetz zur solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) haben wir den Umstieg in eine stabile, nachhaltige und soziale Finanzierung der GKV begonnen. Unser Gesundheitssystem bleibt dadurch leistungsstark. Und zwar, ohne dass wir Leistungskürzungen vornehmen mussten. Dies unterscheidet unsere Reformen von früheren Maßnahmen im Gesundheitswesen.
Ausgaben wurden mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) dort begrenzt, wo es zu verantworten ist, ohne dass dies zu Leistungseinschränkungen oder Qualitätsverlusten führt. Die Ausgaben für Medikamente konnten so um sechs Prozent gesenkt werden. Das bedeutet für die Krankenkassen eine monatliche Entlastung von 100 Millionen Euro. Gleichzeitig haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Wettbewerb und Transparenz im Bereich der Arzneimittelversorgung Einzug halten. Einseitige Preisfestsetzungen durch die Pharmaindustrie wurden durch Preisverhandlungen ersetzt. Entscheidendes Kriterium für die Preisbildung ist dabei der Nutzen des Medikamentes. Im Rahmen der Zusatznutzenbewertung müssen die phar-mazeutischen Unternehmen den Mehrwert ihrer Medikamente unter Beweis stellen.

Die positive Finanzentwicklung gibt uns Recht: Das GKV-FinG und das AMNOG haben entscheidend dazu beigetragen, das für das Jahr 2011 prognostizierte Milliardendefizit zu vermeiden. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in den ersten drei Quartalen 2011 einen Überschuss von 3,9 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die weit überwiegende Zahl der Krankenkassen verfügt deshalb über eine solide finanzielle Basis. Diese positive Entwicklung ist das Ergebnis unserer richtigen Weichenstellungen zu Beginn der Wahlperiode.

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz sichern wir die Voraussetzungen für eine gute medizinische Versorgung der Patienten. Spezielle Gegebenheiten im ländlichen Bereich finden dabei ebenso Berücksichtigung wie die Besonderheiten der Großstadt. Die Länder erhalten bei der regionalen Gestaltung der ärztlichen Versorgung zudem mehr Mitwirkungsrechte. Die bessere Verzahnung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung ist ein weiteres zentrales Element dieser Reform und schafft für alle Patienten die Sicherheit, bei schweren Krankheiten optimal versorgt zu werden.

Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die erreichten gesundheitspolitischen Erfolge und begonnene Vorhaben:

Erfolge

GKV-Änderungsgesetz
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG)
Infektionsschutzgesetz
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Versorgungsstrukturgesetz

Ausblick 2012

Pflegereform
Transplantationsgesetz
Patientenrechtegesetz
Präventionsstrategie


GKV-Änderungsgesetz

Mit dem Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKV-Änderungsgesetz) wurden die gesetzlichen Krankenkassen zeitnah im Vorgriff auf die mit dem AMNOG durchgeführte Arzneimittelreform auf Grund des drohenden Defizits der GKV bereits ab dem 2. Halbjahr 2010 bei den Ausgaben für neue, patentgeschützte Arzneimittel entlastet. In den letzten Jahren sind die Kosten für diese Arzneimittel stark angestiegen, obwohl die Verordnungszahlen deutlich gesunken waren.

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)


Die flächendeckende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln hat für uns hohe Priorität. Den Patientinnen und Patienten sollen im Krankheitsfall die besten und wirksam¬sten Arzneimittel zur Verfügung stehen.

Verlässliche Rahmenbedingungen sind Garanten für Innovationen, die Versorgung der Versi-cherten und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Mit dem AMNOG haben wir - nach der kurzfristigen Kostendämpfung durch das GKV-Änderungsgesetz - den Arzneimittelmarkt unter patienten- und mittelstandsfreundlichen sowie wettbewerblichen Kriterien grundsätzlich neu geordnet. Die Bonus-Malus-Regelung und die Zweitmeinungsregelung werden aufgehoben, die Wirtschaftlichkeitsprüfungen verschlankt, der Zugang der Öffentlichkeit zu Ergebnissen klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln verbessert.

Versicherte können ein anderes als das Rabatt-Präparat ihrer Krankenkasse wählen und erhalten dafür Kostenerstattung im Rahmen einer Mehrkostenregelung. Damit stärken wir die Wahlfreiheit der Versicherten.

Die Preise für Arzneimittel werden nun nicht mehr einseitig von der Industrie festgelegt, sondern über wettbewerblich ausgestaltete Verhandlungen gebildet. Kassen und Arzneimittelhersteller werden auf der Basis wissenschaftlicher Studien und gegebenenfalls Kosten-Nutzen-Bewertungen die Preise für Medikamente verhandeln. Dies erhöht die Akzeptanz von Preisentscheidungen und bildet langfristig eine tragfähige Grundlage für die Lösung der Kostenprobleme. Gleichzeitig bleibt der freie Marktzugang erhalten und damit der schnelle Zugang der Menschen zu in-novativen Arzneimitteln gesichert.

Darüber hinaus wird nun neben dem Vergaberecht auch das Kartellrecht entsprechend in der GKV angewendet. Die Geltungsanordnung des Kartellverbots wird gesetzlich verankert. Dies sorgt für faire Bedingungen für alle Seiten in den wettbewerblichen Beziehungen. Ausgenommen sind Verträge, zu deren Abschluss Krankenkassen oder ihre Verbände gesetzlich verpflichtet sind, sowie Beschlüsse, Empfehlungen und Richtlinien der Krankenkassen oder des Gemeinsamen Bundesausschusses, die diese verpflichtend fassen. Dies trägt der Versorgungsrealität in der GKV Rechnung. Für alle wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten sind künftig wieder die Zivilgerichte zuständig.
 
Zusätzlich zu der Neustrukturierung des Arzneimittelmarkts wird eine Regelförderung der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung eingeführt. Durch Einrichtungen der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung wird ein qualitativ hochwertiges Informations- und Be-ratungsangebot bereitgestellt, das für Ratsuchende leicht zugänglich und dessen fachliche Unabhängigkeit, insbesondere von Interessen der Leistungserbringer und Kostenträger, erkennbar ist. Eine unabhängige Verbraucher- und Patientenbe¬ratung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Patientensouveränität und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, Problemlagen im Gesundheitswesen aufzuspüren und zu kommunizieren.

GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG)


Mit dem Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Kran-kenversicherung (GKV-FinG) haben wir sichergestellt, dass unsere qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung auch in Zukunft finanziert werden kann.

Wir haben dazu einen Kurswechsel hin zu mehr Wettbewerb, mehr Wahlmöglichkeiten für die Versicherten und weniger staatlicher Regulierung eingeleitet. Der Zusatzbeitrag wurde weiterentwickelt. Künftige Kostensteigerungen durch den medizinischen Fortschritt und den zuneh-menden Behandlungsbedarf aufgrund der demografischen Entwicklung werden über den Zusatzbeitrag finanziert. Er enthält einen automatischen und unbürokratischen Sozialausgleich, so dass niemand finanziell überfordert wird und mehr als zwei Prozent seines Einkommens dafür aufbringen muss. Der Sozialausgleich erfolgt antragsfrei und automatisch. Mit dem Zusatzbeitrag wird es zu einem Preiswettbewerb zwischen den Kassen kommen. Damit schaffen wir mehr Transparenz für die Versicherten und mehr Anreize für die Kassen, die Versichertengelder opti-mal einzusetzen.

Die Krankenkassen erhalten gleichzeitig einen Teil ihrer Beitragsautonomie zurück, die sie durch die Einführung des Gesundheitsfonds verloren haben. Dies ist eine Grundvoraussetzung für funktionierenden Wettbewerb unter den Krankenkassen. So besteht die Möglichkeit, auf regionale Versorgungsstrukturen individuell zu reagieren. Durch die Herabsetzung des Bindungszeitraumes auf ein Viertel Jahr und den Abbau bürokratischer Hemmnisse haben wir zudem die Wahl der Kostenerstattung für Versicherte der GKV erleichtert. Die beitrags- und zusatzbeitragsfreie Familienmitversicherung bleibt erhalten.

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz erhalten die Versicherten wieder mehr Freiheit zu wählen und ihren Versicherungsschutz nach individuellen Bedürfnissen auszurichten. Ein Wechsel abhängig Beschäftigter in die private Krankenversicherung ist wieder möglich, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem Jahr - statt wie bisher in drei Jahren - überschreitet. Für bestimmte Wahltarife wird die Bindungsfrist reduziert. Sie werden zudem auf eine solide Basis gestellt.

Zudem wird die Angleichung der vertragszahnärztlichen Vergütung an das Niveau in den alten Bundesländern eingeleitet. Darüber hinaus gehende Anpassungsschritte bleiben den Vertragsparteien vorbehalten.

Infektionsschutzgesetz

Jährlich infizieren sich zwischen 400.000 und 600.000 Patienten in deutschen Krankenhäusern schwer. Bis zu 15.000 Menschen sterben in Deutschland an den Folgen einer im Krankenhaus erworbenen Infektion. Durch eine bessere Einhaltung von bekannten Hygieneregeln wären 20 bis 30 Prozent der während eines Krankenhausaufenthaltes erworbenen Infektionen, sog. noso-komiale Infektionen, und Todesfälle vermeidbar. Hinzu kommt, dass viele dieser Infektionen durch Erreger verursacht werden, die gegen die meisten Antibiotika resistent sind. Solche Infek-tionen sind immer schwieriger zu therapieren. Sie führen zu längeren und kostenintensiven Be-handlungen. Wie unerlässlich ein hoher Hygienestandard in den Krankenhäusern ist, haben wir im Zusammenhang mit den tragischen Todesfällen in Bremen wieder erlebt. Deshalb war es richtig, mit dem neuen Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Maßnahmen vorzusehen, die dazu beitragen, die Zahl der Krankenhausinfektionen künftig zu reduzieren. So werden die Länder zur Regelung von Maßnahmen zur Krankenhaushygiene in Krankenhaushygieneverordnungen oder in ihren Krankenhausgesetzen verpflichtet. Die Richtlinien des Robert-Koch-Institutes (RKI) er-halten einen verbindlichen Charakter für Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime. Zur früh-zeitigen Erkennung von Infektionsgefahren werden die Meldefristen verkürzt.

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Mit der Novellierung der GOZ wurde der von allen Beteiligten seit langem beklagte Stillstand bei der Überarbeitung des privatzahnärztlichen Gebührenrechts überwunden. Bis 2009 waren etliche Versuche zur Überarbeitung der zuletzt 1988 geänderten GOZ begonnen, aber aus verschiede-nen Gründen nicht zu Ende geführt worden. Das Gebührenverzeichnis wurde dem neuesten Stand der Wissenschaft angepasst; die Punktzahlen vieler Leistungen entsprechend modifiziert.

Mit dem vorgesehenen Honorarzuwachs von rund sechs Prozent oder 345 Mio. Euro wurde so-wohl den Interessen der Zahnärzteschaft als auch der Kostenträgerseite Rechnung getragen.
 
Versorgungsstrukturgesetz

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz stellen wir eine gute, flächendeckende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung auch in Zukunft sicher und werden die Bedingungen für ein gutes Arzt-Patienten-Verhältnis weiter verbessern. Bereits heute stehen nicht mehr in allen Bereichen und Regionen Ärztinnen und Ärzte in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren insbesondere durch die demografische Entwicklung verschärfen.

Um dem zunehmenden Ärztemangel vor allem in ländlichen Gegenden zu begegnen, wird es Ärzten mit einem umfassenden Katalog von Anreizen und finanziellen Unterstützungen erleich¬tert, sich in ländlichen oder strukturschwachen Regionen niederzulassen. Eine leistungsgerechte Vergütung soll bewirken, dass sich die Bedingungen für Ärzte in strukturschwachen Gebieten wesentlich verbessern. Arztpraxen und Krankenhäuser werden schrittweise besser miteinander verzahnt, der Zugang zu Innovationen erleichtert. In den unterversorgten Regionen werden neue Versorgungsstrukturen jenseits der klassischen Praxismodelle organisiert. Um die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen von wirtschaftlichen Interessen zu gewährleisten, sollen Me-dizinische Versorgungszentren (MVZ) künftig nur unter bestimmten engen Voraussetzungen zu-gelassen werden. Die Länder sollen zudem mehr Mitwirkungsrechte bei der Bedarfsplanung für eine zielgerichtete Versorgung erhalten.

Darüber hinaus wird der Grundsatz „Beratung vor Regress“ bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Arzneimittel- und Heilmittelbereich gestärkt. Die vertragszahnärztliche Vergütung wird weiterentwickelt.

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz werden die Angebotsmöglichkeiten der Krankenkassen für Satzungsleistungen deutlich ausgeweitet und damit größere wettbewerbliche Spielräume geschaffen. Krankenkassen sollen zukünftig Satzungsleistungen für Haushaltshilfen vorsehen, die über den Pflichtleistungsanspruch hinausgehen.

Daneben enthält das Gesetz Regelungen, die den Versicherten im Falle von Krankenkassen-schließungen den Kassenwechsel erleichtern und dabei die unterbrechungsfreie Krankenversicherung sicherstellen. Die Wahlfreiheit der Versicherten wird mit einer Mehrkostenregelung für Intraokularlinsen gestärkt.
 
Gleichzeitig haben wir Maßnahmen zur spürbaren Versorgungsverbesserung der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen. Mit der Erweiterung des sog. Entlassmanagements stellen wir sicher, dass die Anschlussbehandlung nicht mehr ausschließlich nach einem Krankenhausaufenthalt sondern darüber hinaus auch beim Übergang in die fachärztliche Behandlung anzuwenden ist. Auch wird die Pflicht des Leistungserbringers konkretisiert, bei einer Anschlussbehandlung für einen zeitnahen Behandlungstermin beim Facharzt Sorge zu tragen, um dem Vorwurf der immer wieder geäußerten langen Wartezeiten entgegenzutreten.

Damit Versicherte sich bei der Wahl ihrer Krankenkasse umfassend über deren wirtschaftliche Lage informieren können, werden die Krankenkassen künftig verpflichtet, regelmäßig die Geschäftsergebnisse des vergangenen Jahres in verständlicher Form zu veröffentlichen.

Wir stärken das bürgerliche Engagement und Freiwilligendienste, indem eine Verlängerung der Familienversicherung bis zu 12 Monate über das 25. Lebensjahr hinaus bei Teilnahme an einem Freiwilligendienst ermöglicht wird.

Die zahnmedizinische Versorgung von Behinderten und Pflegebedürftigen wird durch eine Stärkung der aufsuchenden zahnmedizinischen Versorgung wesentlich verbessert.

Wir regeln, dass den Versicherten ein möglichst unkomplizierter Zugang zu zeitnahen Informati-onen über Leistungen und deren Kosten ermöglicht wird. Hierzu gehört auch, dass eine internet-basierte elektronische Auskunft für Versicherte angeboten werden kann.

Ausblick 2012

In Vorbereitung sind insbesondere die folgenden Vorhaben, mit denen wir nahtlos an unsere abgeschlossenen Maßnahmen anknüpfen:

Pflegereform

Heute sind bereits 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. In wenigen Jahrzehnten wird die Zahl über 4 Millionen steigen. Ein hoher Anteil der Pflegebedürftigen ist zugleich an Demenz erkrankt. Es bedarf deshalb einer Fortentwicklung der Leistungsangebote der Pflegeversicherung, wobei es insbesondere darum geht, welchen besonderen Hilfebedarf Demenzkranke haben. Deshalb sollen Betreuungsleistungen in die Pflegeversicherung integriert werden und für diese Personengruppen gezielte Leistungsverbesserungen erfolgen. Dazu gehört insbesondere auch die Betreuung in Wohngruppen, die bessere Beratung im häuslichen Umfeld und die Entlastung von Angehörigen. Die Arbeiten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden in dieser Wahlperiode abgeschlossen.
 
Notwendig ist auch eine Finanzierungsreform, die neben einer kurzfristig wirksamen Beitragser-höhung um 0,1 Beitragssatzpunkte unter Berücksichtigung der künftigen Beitragsentwicklung zu einer ausgewogeneren Belastung der Generationen kommt. Dafür ist eine zusätzlich mit Steu-ermitteln geförderte private Eigenvorsorge geplant.

Transplantationsgesetz

Organspenden retten Leben und sind Ausdruck von Verantwortung für die Mitmenschen. Mit dem Transplantationsgesetz werden wir die organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Organtransplantation in Deutschland aktualisieren und verbessern. So soll es künftig in jedem Krankenhaus Transplantationsbeauftragte geben. Wir wollen die Bereitschaft zur Organspende erhöhen. Deshalb werden wir die Menschen häufiger mit dieser Fragestellung konfrontieren. Einen Zwang zur Erklärung wird es aber nicht geben. Die Lebend-Spender werden zukünftig versicherungsrechtlich abgesichert. Durch ihre Spendenbereitschaft darf Ihnen kein Nachteil entstehen.

Patientenrechtegesetz

Im Bereich der Patientenrechte sorgen wir für mehr Transparenz. Gleichzeitig wird die Gesundheitsversorgung für Patientinnen und Patienten sicherer, indem Risiko- und Fehlervermeidungssysteme dazu beitragen, die Behandlungsabläufe in immer komplexer werdenden medizinischen Prozessen zu optimieren. Die Versicherten sollen in die Lage versetzt werden, möglichst selbständig ihre Rechte gegenüber den Kassen und Leistungserbringern wahrzunehmen.

Präventionsstrategie

Prävention ist ein wichtiger Baustein für ein gesundes Leben und für unsere Gesellschaft. Eine wachsende Eigenverantwortung der Menschen für die eigene Gesundheit trägt dazu bei, künftige Belastungen der Sozialsysteme zu verringern. Dazu benötigen wir keine neuen Institutionen. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel hin zu einer präventiven Ausrichtung des Gesundheitswesens. Dies kann mit den vorhandenen Instrumenten gelingen. Insbesondere bedarf es einer Stärkung der Eigenverantwortung der Menschen im Sinne einer gesundheitsbewussten Lebensweise und nicht einer staatlichen Reglementierung. Die Umsetzung von gemeinsam erarbeiteten
 
Präventionszielen wollen wir in die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten legen. Unsere Präven-tionsstrategie soll Vorhandenes bewerten und aufeinander abstimmen, nationale und internationale Erfahrungen und Erkenntnisse analysieren sowie auf bewährte Programme und Strukturen aufbauen, diese weiterentwickeln und sie in die Fläche bringen.