Rede zur Präimplantationsdiagnostik 2./3. Lesung vom 07.07.2011
Im letzten halben Jahr hat es eine intensive und von gegenseitigem Respekt geprägte Debatte über die Präimplantationsdiagnostik gegeben.
Drei Gruppen aus allen Fraktionen haben mit Leidenschaft und Sachlichkeit um die Unterstützung der Abgeordneten geworben. Anhörungen haben stattgefunden, Experten haben sich geäußert, die Medien haben die Debatte verantwortungsbewusst begleitet. Niemand hat es sich leicht gemacht, und das ist der Bedeutung der Entscheidung angemessen.
Unsere Gruppe, die derzeit rund 220 Abgeordnete zählt fühlt sich bestätigt durch das Votum der Akademien der Wissenschaft, durch die Mehrheitsempfehlung des Deutschen Ethikrates, durch das Memorandum der Bundesärztekammer und durch viele Zuschriften von Paaren in schweren Konflikten.
Wir haben die Ergebnisse der Anhörung in einige Änderungsanträge umgesetzt, haben Definitionen geschärft und den Entwurf rechtssicher gemacht.
Wir legen Ihnen unseren Entwurf für eine begrenzte Zulassung der PID ans Herz, weil wir glauben, damit Menschen mit schwerwiegenden Erberkrankungen oder der Gefahr eine Fehl- oder Totgeburt die Entscheidung für ein Kind erleichtern zu können.
Die Zulassung der PID wäre kein Dammbruch, denn es geht um wenige hundert Fälle im Jahr. Sie würde Deutschland an die Seite von vielen europäischen Staaten bringen, die z.T. seit Jahrzehnten verantwortungsvoll PID anwenden.
Die Zulassung der PID wäre verfassungskonform. Der BGH hat in seinem Urteil vom 6. Juli ganz deutlich gemacht, dass die PID denselben Zweck verfolgt wie die im § 218 geregelte Indikation zum Schwangerschaftsabbruch.
Ein Abbruch ist dann nicht rechtswidrig, wenn er dazu dient, eine Gefahr für das Leben oder die Beeinträchtigung der körperlichen und seelischen Gesundheit der Schwangeren jetzt oder in der Zukunft abzuwenden.
Eine schwere Erbkrankheit des Embryos, die mit PID frühzeitig erkennbar wäre, kann ohne die PID unerkannt zu einer Abtreibung mit massiver physischer und psychischer Belastung führen.
Ein Gesetzgeber, der eine Frau zwingt, zur Abwendung einer Fehl- oder Totgeburt eine weitaus gefährlichere Maßnahme zu erdulden als es notwendig wäre, wird deshalb vor dem Verfassungsgericht scheitern.
Wenn wir die PID in engen Grenzen zulassen, bedeutet dass Wissens- und Entscheidungsfreiheit für Frauen in Notsituationen. Wir sehen keinen automatischen Anspruch auf eine PID vor und es gibt eine ganz individuelle Entscheidung der Ethikkommission, die sich nicht an festen Krankheitsbildern orientieren wird, sondern am Einzelfall, auch an unterschiedlichen Verlaufsformen von Krankheiten und Chancen auf Behandelbarkeit.
Die moderne Medizin macht vieles möglich. Deshalb ist unser Gesetzesentwurf keine rutschige Einbahnstraße, sondern ein Weg, der Anpassungen an medizinische Entwicklungen jederzeit möglich macht. Denn es ist gut möglich, dass erkannte Krankheiten, die in zehn Jahren schon im Mutterleib therapierbar sind, nicht mehr zu einer Verwerfung des erkrankten Embryos führen.
Wer aber auf die Möglichkeit frühen Wissens um Krankheiten verzichtet, wer dieses Wissen sogar verbieten will, der setzt Frauen einem schweren Konflikt aus, den wir für nicht hinnehmbar halten.
Ich zitiere die Vorsitzende der Ethik-AG des dtsch. Ärztinnenbundes:
"Als Ärztinnen sehen wir uns Frauen verpflichtet, die ein leidvolles Schicksal haben, …die auf Grund von Chromosomentranslokationen immer wieder Fehlgeburten erlitten haben, die schwerstkranke Kinder pflegen oder ihre Kinder sterben sehen mussten, die sich bei weiteren Schwangerschaften bei auffälliger Pränataldiagnostik für Schwangerschaftsabbrüche entschieden haben. Diese Eltern wünschen sich sehnlichst ein gesundes Kind. Sie verstehen nicht, warum sie in Deutschland keine Hilfe bekommen können."
Liebe Kollegen, für genau diese Eltern ist PID ist eine Chance, – wir können diese Chance heute eröffnen. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Unterstützung.
