Rede zum Stammzellgesetz
Debatte vom 11. April 2008
In den vergangenen Wochen haben wir hart um die Unterstützung der jeweiligen Positionen gerungen. Hart aber fair.
Aber es bleiben natürlich Punkte, bei denen nach wie vor ein grundsätzlicher Bewertungsunterschied besteht. Das betrifft vor allem den Status der befruchteten Eizelle, den wissenschaftlichen Erfolg der embryonalen Stammzellforschung und die Bedeutung des Stichtages.
Alle diese Faktoren bewerten wir, die Unterzeichner unseres Antrages für eine menschenfreundliche Medizin – auch und gerade nach den beiden großen Anhörungen der letzten Monate – eindeutig:
1. die befruchtete Eizelle hat nicht den gleichen Status wie der Embryo nach der Einnistung im Mutterleib. Embryonale Stammzellen werden 5-7 Tage nach der Befruchtung der Eizelle gewonnen. Zu diesem Zeitpunkt besteht der Embryo aus einigen Dutzend Zellen. Das ist vor der Einnistung in die Gebärmutter und somit in einem Stadium, in dem in Deutschland völlig legal die Verwendung der Spirale oder der Pille danach erfolgt. Und was für die Verhütung gelten darf, muss gerade erst für die Forschung gelten! Wir wollen, dass auch in Deutschland Spitzenforschung für Menschen, die an schweren Krankheiten leiden, gemacht werden kann. Unsere Meßlatte ist die Ethik des Heilens und gerade vor diesem Hintergrund ist es gut, dass wir von der Deutschen Multiplen Sklerose und Parkinson Gesellschaft bei unserer Forderung nach einer Abschaffung des Stichtages und der Forschung an embryonalen Stammzellen und transparenten, strikt regulierten Bedingungen unterstützt werden.
2. Wir wenden uns in diesem Zusammenhang entschieden gegen die Behauptung, dass für die deutsche Forschung an embryonalen Stammzellen Embryonen sterben müssen, die sonst eine Chance auf Leben hätten. Allein in den USA existieren über 400.000 bei der künstlichen Befruchtung entstandene sog. überzählige Embryonen. Fast alle bekannten Stammzelllinien stammen von diesen Embryonen, aus denen nie ein Mensch entstehen wird. Sie wurden von den Eltern für die Forschung gespendet und wären sie nicht gespendet worden, wären sie der Vernichtung anheim gefallen. Hier wurden also weder Frauen instrumentalisiert noch Leben verhindert. Im Gegenteil, es ist der erklärte Wunsch der Eltern, dass sie der Forschung für kranke Menschen dienen sollen.
3. Der Umstand, dass es diese Stammzelllinien überhaupt gibt, zeigt übrigens klar, wie wenig effektiv der Stichtag war. Obwohl von deutschem Boden kein Anreiz zur Herstellung embryonaler Stammzellinien ausgegangen ist, sind inzwischen über 500 Linien weltweit entstanden. Der Stichtag hat weder diese Linien verhindert, noch hat er den damals beschworenen Rechtsfrieden gebracht. Hätten wir die Stichtagsregelung nicht, wäre die Wissenschaft in der Lage, unter strengen Auflagen und mit Einzelfallprüfung embryonale Stammzellen zu importieren, die dem jeweiligen Stand der Forschung entsprechen. Der Ruf nach Veränderung des Gesetzes wäre wahrscheinlich nie ergangen.
4. Wir wollen die Forschung an adulten nicht gegen embryonale Stammzellforschung ausspielen. Unser Ziel ist der therapeutische Einsatz von Stammzellen für Schwerkranke. Und dazu brauchen wir beide. Der Erfolg adulter Stammzellforscher wie Thomson und Yamanaka wäre nach eigenen Aussagen ohne die Parallelforschung an embryonalen Stammzellen nicht möglich geworden. Embryonale Stammzellen sind erst seit 10 Jahren bekannt. Adulte Stammzellforschung gibt es seit 20 Jahren. Wir müssen anerkennen, dass auf diesen hochkomplexen Gebieten nicht in wenigen Jahren ein Durchbruch erzielen werden kann. Und deswegen ist es gut und richtig, dass zur heutigen Debatte 17 weltweit bekannte Stammzellforscher beider Disziplinen uns noch einmal aufgefordert haben, „hochwertige Forschung an embryonalen und adulten Zellen zu ermöglichen.“
Genau dieses schlagen wir Ihnen heute vor: eine Gesetzgebung, die in diesem Lande Forschung an embryonalen Stammzellen unter international gleichwertigen Bedingungen ermöglicht. Wir wollen Hoffnung für die, die auf Heilung warten und für die deutschen Wissenschaftler, die sich wieder in den europäischen Forschungsprozess integrieren wollen. Er stärkt die Forschungsfreiheit im Grundgesetz und gibt vielen kranken Menschen neue Hoffnung.
