Ulrike Flach - Ihre Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mülheim/Essen - Reden PSts

Rede zum Neujahrsempfang der Ärztekammer Niedersachsen und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen am 11.01.2012


Zwischenbilanz Gesundheitspolitik

Das Gesundheitssystem in Deutschland hat ein christlich-liberales Profil bekommen. In den letzten zwei Jahren haben wir gemeinsam grundlegende Reformen auf den Weg gebracht. Sie hatten alle ein Ziel:

•    Die Menschen in Deutschland sollen sich auch in Zukunft auf ihr Gesundheitssystem verlassen können.

•    Jede Bürgerin und jeder Bürger soll unabhängig von Einkommen, Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen die notwendige medizinische Versorgung bekommen, die sie und er benötigt.

•    Die flächendeckende medizinische Versorgung in der Stadt und in den ländlichen Regionen wird auf Dauer sichergestellt.

•    Uns war es außerdem wichtig, die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten zu erhöhen. Dies geht nur mit mehr Wettbewerb, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Bürokratieabbau.
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1.    Mit dem Gesetz zur solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) haben wir den Umstieg in eine stabile, nachhaltige und soziale Finanzierung der GKV begonnen. Unser Gesundheitssystem bleibt dadurch leistungsstark. Und zwar, ohne dass wir Leistungskürzungen vornehmen mussten. Dies unterscheidet unsere Reformen von früheren Maßnahmen im Gesundheitswesen.
    Mit dem GKV-FinG haben wir eine langjährige Forderung vieler Experten erfüllt: Der Arbeitgeberbeitrag wurde eingefroren und damit der erste Schritt zur Loslösung der Arbeitskosten von der wirtschaftlichen Entwicklung eingeleitet.
Wir haben dazu einen Kurswechsel hin zu mehr Wettbewerb, mehr Wahlmöglichkeiten für die Versicherten und weniger staatlicher Regulierung eingeleitet. Der Zusatzbeitrag wurde weiterentwickelt.

Künftige Kostensteigerungen durch den medizinischen Fortschritt und den zunehmenden Behandlungsbedarf aufgrund der demografischen Entwicklung werden über den Zusatzbeitrag finanziert. Er enthält einen automatischen und unbürokratischen Sozialausgleich, so dass niemand finanziell überfordert wird und mehr als zwei Prozent seines Einkommens dafür aufbringen muss.

Mit dem Zusatzbeitrag wird es zu einem Preiswettbewerb zwischen den Kassen kommen. Damit schaffen wir mehr Transparenz für die Versicherten und mehr Anreize für die Kassen, die Versichertengelder optimal einzusetzen.

Die Krankenkassen erhalten gleichzeitig einen Teil ihrer Beitragsautonomie zurück, die sie durch die Einführung des Gesundheitsfonds verloren haben. Dies ist eine Grundvoraussetzung für funktionierenden Wettbewerb unter den Krankenkassen. So besteht die Möglichkeit, auf regionale Versorgungsstrukturen individuell zu reagieren.

2.    Ausgaben wurden mit dem Arzneimittelmarktneuordnungs-gesetz (AMNOG) dort begrenzt, wo es zu verantworten ist, ohne dass dies zu Leistungseinschränkungen oder Qualitätsverlusten führt.

    Die Ausgaben für Medikamente konnten so um sechs Prozent gesenkt werden. Das bedeutet für die Krankenkassen eine monatliche Entlastung von 100 Millionen Euro.
Gleichzeitig haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Wettbewerb und Transparenz im Bereich der Arznei-mittelversorgung Einzug halten.
Einseitige Preisfestsetzungen durch die Pharmaindustrie wurden durch Preisverhandlungen ersetzt. Entscheidendes Kriterium für die Preisbildung ist dabei der Nutzen des Me-dikamentes. Im Rahmen der Zusatznutzenbewertung müssen die pharmazeutischen Unternehmen den Mehrwert ihrer Medikamente unter Beweis stellen.
Die positive Finanzentwicklung gibt uns Recht: Das GKV-FinG und das AMNOG haben entscheidend dazu beigetragen, das für das Jahr 2011 prognostizierte Milliardendefizit zu vermeiden.

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in den ersten drei Quartalen 2011 einen Überschuss von 3,9 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die weit überwiegende Zahl der Krankenkassen verfügt deshalb über eine solide finanzielle Basis. Diese positive Entwicklung ist das Ergebnis unserer richtigen Weichenstellungen zu Beginn der Wahlperiode.

4. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz sichern wir nun die Voraussetzungen für eine gute medizinische Versorgung der Patienten. Spezielle Gegebenheiten im ländlichen Bereich finden dabei ebenso Berücksichtigung wie die Besonderheiten der Großstadt.
Die Länder erhalten bei der regionalen Gestaltung der ärztlichen Versorgung zudem mehr Mitwirkungsrechte. Die bessere Verzahnung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung ist ein weiteres zentrales Element dieser Reform und schafft für alle Patienten die Sicherheit, bei schweren Krankheiten optimal versorgt zu werden.


Was haben wir gemacht?
Um dem zunehmenden Ärztemangel vor allem in ländlichen Gegenden zu begegnen, wird es Ärzten mit einem umfassenden Katalog von Anreizen und finanziellen Unterstützungen erleichtert, sich in ländlichen oder strukturschwachen Regionen niederzulassen.
Eine leistungsgerechte Vergütung soll bewirken, dass sich die Bedingungen für Ärzte in strukturschwachen Gebieten wesentlich verbessern.
    Die Gesamtvergütungen werden wieder in den Regionen für das Folgejahr fortgeschrieben. Morbiditätsbedingte medizinisch notwendige Mehrleistungen erhöhen den Behandlungsbedarf in der Folgeperiode und damit die Gesamtvergütung.
    Die Gesamtvergütung ergibt sich aus dem Behandlungsbedarf, der für die jeweilige Region vereinbart wird multipliziert mit dem Orientierungs-Punktwert. Dieser Punktwert wird weiterhin auf Bundesebene festgelegt, sodass gleiche Leistungen gleich hoch bewertet sind.
Vertragspartner für die Vereinbarung der Gesamtvergütung sind die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung und die Verbände der Krankenkassen auf Landesebene.
    Damit haben wir einen deutlichen Schritt zur Regionalisierung getan!

    Die Abbildung ärztlicher Leistungen im EBM wird leistungsgerechter.

Die bisherigen Pauschalen werden aufgeteilt in  "neue" und "bereits in der Praxis behandelte Patienten". Zusätzlich werden sie nach  dem Schweregrad der Erkrankung differenziert.  
Sie sollen so den tatsächlichen Versorgungsbeitrag des  Arztes unter Berücksichtigung des Behandlungsbedarfs sachgerecht abbilden und Fehlanreize vermeiden. Förderungswürdige Leistungen werden künftig wieder als Einzelleistungen und nicht mehr in Rahmen von Pauschalen vergütet.

    Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten die alleinige Verantwortung für die Honorarverteilung, die nach haus- und fachärztlichen Versorgungsbereichen getrennt wird. Dabei können sie auch Netzwerke finanziell fördern. Bei der Verteilung der Gesamtvergütung ist ein Honorarverteilungsmaßstab im Benehmen mit den Krankenkassen anzusetzen.
    In Gebieten mit Unterversorgung oder drohender Unterversorgung wird jede abgerechnete Leistung zum festen Orientierungspunktwert vergütet ohne Mengenbegrenzungen und Abstaffelungsregelungen.   

    KVen und Krankenkassen (Landesebene) können Zuschläge auf den Orientierungspunktwert  
o    für besonders förderungswürdige vertragsärztliche Leistungserbringer in strukturschwachen Gebieten  ("Landarztförderung") sowie
o    für besonders förderungswürdige Leistungen
vereinbaren. Geschätzte Mehraufwendungen 150 bis 200 Mio. Euro pro Jahr.

    Jede KV kann einen Strukturfonds bilden, insbesondere für Zuschüsse zu Investitionskosten von Arztpraxen oder für neue oder Zweigniederlassungen. Die Krankenkassen müssen dazu die Hälfe beisteuern, maximal 0,1 % (ca. 25 Mio. Euro pro Jahr); insgesamt bundsweit somit bis zu 50 Mio. Euro.

    Arztpraxen und Krankenhäuser werden schrittweise besser miteinander verzahnt.
    Dazu wird eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung als eigenständiger Versorgungsbereich für Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltenen Erkrankungen und hochspezialisierten Leistungen stufenweise eingeführt.
Teilnehmen können sowohl niedergelassene Ärzte, als auch Krankenhäuser. Hierfür gelten gleiche, hohe spezielle Qualifikationsanforderungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden.

Der Zugang wird für alle  Leistungserbringer eröffnet, soweit sie die Erfüllung der festgelegten Anforderungen nachgewiesen haben.
Es gilt eine einheitliche Gebührenordnung für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, vorläufig auf Basis des EBM. Mittelfristig werden diagnosebezogene Fallpauschalen entwickelt . Die Krankenkassen zahlen feste Preise für jede einzelne Leistung ohne Budgetbegrenzungen oder Abstaffelungen.
Aus den Gesamtvergütungen werden einmalig und nur diejenigen Entgeltbestandteile herausgezogen, die aus der vertragsärztlichen Versorgung in das neue, "ungedeckelte" System der  ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung verlagert werden.

    Sektorenübergreifende Organisation des ärztlichen Notdienstes mit einheitliche Rufnummer: Kassenärztliche Vereinigungen können künftig den vertragsärztlichen Notdienst auch durch Kooperationen und eine organisatorische Verknüpfung mit Krankenhäusern sicherstellen. Außerdem wird eine einheitliche Rufnummer für den vertragsärztlichen Notdienst eingeführt: 116 117

    Darüber hinaus wird der Grundsatz „Beratung vor Regress“ bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Arzneimittel- und Heilmittelbereich gestärkt.
Vertragsärztinnen und –ärzte erhalten die Möglichkeit, sich bei erstmaliger Überschreitung ihres Richtgrößenvolumens um mehr als 25 Prozent individuell beraten zu lassen. Die Beratung hat regressbefreiende Wirkung. Darüber hinaus kann in begründeten Fällen bereits im Rahmen der Beratung eine Feststellung der Prüfungsstelle über die Anerkennung von Praxisbesonderheiten beantragt werden.
Versicherte können sich medizinisch notwendige Langzeit-Verordnungen von Heilmitteln vorab von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Diese Verordnungen werden dann von der Wirtschaftlichkeitsprüfung frei gestellt.

 Gleichzeitig haben wir Maßnahmen zur spürbaren Versorgungsverbesserung der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen. Mit der Erweiterung des sog. Entlassmanagements stellen wir sicher, dass die Anschlussbehandlung nicht mehr ausschließlich nach einem Krankenhausaufenthalt sondern darüber hinaus auch beim Übergang in die fachärztliche Behandlung anzuwenden ist.
Auch wird die Pflicht des Leistungserbringers konkretisiert, bei einer Anschlussbehandlung für einen zeitnahen Behandlungstermin beim Facharzt Sorge zu tragen, um dem Vorwurf der immer wieder geäußerten langen Wartezeiten entgegenzutreten.


Ausblick 2012

In Vorbereitung sind insbesondere die folgenden Vorhaben, mit denen wir nahtlos an unsere abgeschlossenen Maßnahmen anknüpfen:

Pflegereform

Heute sind bereits 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. In wenigen Jahrzehnten wird die Zahl über 4 Millionen steigen. Ein hoher Anteil der Pflegebedürftigen ist zugleich an Demenz erkrankt. Es bedarf deshalb einer Fortentwicklung der Leistungsangebote der Pflegeversicherung, wobei es insbesondere darum geht, welchen besonderen Hilfebedarf Demenzkranke haben. Deshalb sollen Betreuungsleistungen in die Pflegeversicherung integriert werden und für diese Personengruppen gezielte Leistungsverbesserungen erfolgen. Dazu gehört insbesondere auch die Betreuung in Wohngruppen, die bessere Beratung im häuslichen Umfeld und die Entlastung von Angehörigen. Die Arbeiten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden in dieser Wahlperiode abgeschlossen.
 
Notwendig ist auch eine Finanzierungsreform, die neben einer kurzfristig wirksamen Beitragserhöhung um 0,1 Beitragssatzpunkte unter Berücksichtigung der künftigen Beitragsentwicklung zu einer ausgewogeneren Belastung der Generationen kommt. Dafür ist eine zusätzlich mit Steu-ermitteln geförderte private Eigenvorsorge geplant.

Transplantationsgesetz

Organspenden retten Leben und sind Ausdruck von Verantwortung für die Mitmenschen. Mit dem Transplantationsgesetz werden wir die organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Organtransplantation in Deutschland aktualisieren und verbessern. So soll es künftig in jedem Krankenhaus Transplantationsbeauftragte geben. Wir wollen die Bereitschaft zur Organspende erhöhen. Deshalb werden wir die Menschen häufiger mit dieser Fragestellung konfrontieren. Einen Zwang zur Erklärung wird es aber nicht geben. Die Lebend-Spender werden zukünftig versicherungsrechtlich abgesichert. Durch ihre Spendenbereitschaft darf Ihnen kein Nachteil entstehen.

Patientenrechtegesetz

Im Bereich der Patientenrechte sorgen wir für mehr Transparenz. Gleichzeitig wird die Gesundheitsversorgung für Patientinnen und Patienten sicherer, indem Risiko- und Fehlervermeidungssysteme dazu beitragen, die Behandlungsabläufe in immer komplexer werdenden medizinischen Prozessen zu optimieren. Die Versicherten sollen in die Lage versetzt werden, möglichst selbständig ihre Rechte gegenüber den Kassen und Leistungserbringern wahrzunehmen.

Präventionsstrategie

Prävention ist ein wichtiger Baustein für ein gesundes Leben und für unsere Gesellschaft. Eine wachsende Eigenverantwortung der Menschen für die eigene Gesundheit trägt dazu bei, künftige Belastungen der Sozialsysteme zu verringern. Dazu benötigen wir keine neuen Institutionen. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel hin zu einer präventiven Ausrichtung des Gesundheitswesens. Dies kann mit den vorhandenen Instrumenten gelingen. Insbesondere bedarf es einer Stärkung der Eigenverantwortung der Menschen im Sinne einer gesundheitsbewussten Lebensweise und nicht einer staatlichen Reglementierung. Die Umsetzung von gemeinsam erarbeiteten
 
Präventionszielen wollen wir in die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten legen. Unsere Präven-tionsstrategie soll Vorhandenes bewerten und aufeinander abstimmen, nationale und internationale Erfahrungen und Erkenntnisse analysieren sowie auf bewährte Programme und Strukturen aufbauen, diese weiterentwickeln und sie in die Fläche bringen.

 

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