Rede von Ulrike Flach anlässlich des Neujahrsempfangs der Apothekerkammer Nordrhein - Die aktuelle gesundheitspolitische Situation und zur Rolle der Apotheker (04.01.2012)
ich freue mich, dass Sie mich zu Ihrem traditionellen Neujahrsempfang eingeladen haben und ich die Gelegenheit bekomme, zu Ihnen zu sprechen.
Für das Jahr 2012 wünsche ich sowohl Ihrem Berufsstand als auch Ihnen persönlich alles Gute.
Uns gemeinsam wünsche ich, dass wir weiterhin im konstruktiven Dialog bleiben. Ihn aufrecht zu erhalten auch bei inhaltlichen Differenzen, muss uns ein wichtiges Anliegen sein. Nur durch den Dialog kann es gelingen, gegenseitiges Verständnis für die Positionen und ihre Annäherung zu erreichen. Beispielhaft nenne ich als Stichwort die Apothekenbetriebsordnung.
Ein verlässliches, finanzierbares Gesundheitssystem ist für alle Menschen von zentraler Bedeutung. Bereits zu Beginn der Legislaturperiode hat die Bundesregierung versprochen, auf allen Ebenen die Weichen dafür zu stellen, dass das deutsche Gesundheitssystem auch vor dem Hintergrund der aus der demographischen Entwicklung und dem medizinischen Fortschritt entstehenden Herausforderungen finanzierbar und leistungsfähig bleibt. Die Bundesregierung hat Wort gehalten und schrittweise entsprechende Reformen eingeleitet. Hierzu gehört auch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz wird die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern, in dem es neue Möglichkeiten zur gezielten Ausgestaltung einer bedarfsgerechten, wohnortnahen Versorgung eröffnet - orientiert an den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen.
Mit diesem Gesetz führt die christlich-liberale Koalition die jüngsten Reformen des Gesundheitswesens nahtlos fort.
Wir schaffen die Voraussetzungen für
• Verbesserungen der medizinischen Versorgung,
• für eine bessere Verzahnung der Leistungssektoren,
• für einen schnelleren Zugang zu Innovationen und
• für mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.
Schauen wir kurz zurück:
Wir haben zunächst mit der Finanzreform die finanziellen Grundlagen des Gesundheitssystems auf eine solide Basis gestellt. Gleichzeitig haben wir ein Milliardendefizit in der GKV verhindert.
Wir haben mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes eine neue Balance geschaffen zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Arzneimitteln. Damit sichern wir die Qualität der Arzneimittelversorgung und sorgen für einen effizienten Einsatz der finanziellen Mittel.
Mit dem Versorgungsstrukturgesetz stellen wir nun die Weichen dafür, dass die medizinische Versorgung mittel- und langfristig flächendeckend gesichert und gleichzeitig verbessert wird.
Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass in allen Regionen Deutschlands - auch in strukturschwachen Regionen - in Zukunft genügend Ärztinnen und Ärzte für eine wohnortnahe, bedarfsgerechte medizinische Versorgung zur Verfügung stehen.
Was wäre diese medizinische Versorgung wert, wenn nicht auch die Arzneimittelversorgung gesichert ist. Sie liegt bei Ihnen in guten Händen. Das wissen die Menschen in Deutschland zu schätzen. Allein dass jeden Tag circa 4 Millionen Menschen in die Apotheke kommen, zeigt das Vertrauen, das sie Ihnen entgegen bringen.
Und auch die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien haben dieses Vertrauen in die freiberufliche Apothekerschaft. Wir halten ausdrücklich an der inhabergeführten Apotheke fest.
Die inhabergeführte Apotheke ist der Garant für eine gute, flächendeckende Versorgung mit Apotheken. Unser Ziel ist es, diese gute Versorgungssituation für die Menschen sicherzustellen.
Wir setzen hier auf Ihre Weitsicht und Ihr Know-how. Denn unser Ziel ist es, dass die Menschen in Deutschland auch in Zukunft ihre wohnortnahe Apotheke aufsuchen können. Sie sollen auf ihren Apotheker, der sich mit seinem Fachwissen und als Freiberufler für seine Kunden persönlich einsetzt, nicht verzichten müssen. Dafür stehe ich und dafür steht diese Regierung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Sie setzen sich kontinuierlich für Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit ein. Nicht zuletzt Ihre Mitarbeit beim Aktionsplan unterstreicht dies. Mit Ihrem Engagement leisten Sie Hervorragendes. Beispielhaft nenne ich die Verteilung des Merkblatts in Ihren Apotheken mit Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie.
Eine weitere Verbesserung der Sicherheit bei der Arzneimittelanwendung verspreche ich mir langfristig auch von der elektronischen Gesundheitskarte. Ziel ist es, die elektronische Gesundheitskarte in Folgeprozessen für die Aufnahme von Informationen zu nutzen, die für die Unterstützung einer sicheren Arzneimitteltherapie erforderlich sind. Auf Wunsch des Patienten sollen diese Daten den am Medikationsprozess Beteiligten zur Verfügung stehen.
Dies wird dazu beitragen, vermeidbare unerwünschte Arzneimittelwirkungen in Zukunft besser zu erkennen. Mit ersten konzeptionellen Arbeiten hierzu wird die gematik in Kürze beginnen.
Die Koalition hat den gemeinsamen Vorschlag von ABDA und KBV aufgegriffen und den Weg frei gemacht für das Modell einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apotheken, die es so bisher noch nicht gibt.
Dieses Modell erfordert das Engagement von Ärzten und Apothekern für die Verbesserung der Beratung und der Betreuung der chronisch kranken Patienten, die regelmäßig eine Vielzahl von Arzneimitteln benötigen.
Allerdings sollte niemand von Ärzten und Apothekern kostenlose Mehrarbeit erwarten. Der Erfolg dieses Konzepts steht und fällt deshalb auch mit der fairen Vergütung für die Mehrleistungen.
Ich bedauere, dass die meisten Krankenkassen die Chancen dieses Modells bisher nicht erkennen.
Gerade ältere Menschen, die häufig mehrere Medikamente in unterschiedlichen Dosen einnehmen müssen, benötigen sowohl die Unterstützung ihres Arztes als auch die Hilfestellungen des Apothekers ihres Vertrauens.
Deswegen haben wir ausdrücklich eine Schiedslösung im Gesetz verankert, damit dieses Modell in die Praxis umgesetzt werden kann.
Dieses Modell ist eine Chance für Ärzte und für Apotheker gemeinsam, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung zu erhöhen. Es geht in die richtige Richtung und eröffnet Chancen für neue Formen der Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe im Interesse der Patienten.
Deshalb geht mein Appell an Sie - meine sehr verehrten Damen und Herren: Nutzen Sie die Chance des Modells. Wenn es erfolgreich sein wird, dann wird der Gesetzgeber darüber entscheiden können, es zukünftig in die Regelversorgung zu übernehmen.
In diesem Zusammenhang erkenne ich ausdrücklich an, dass die ABDA uns versichert hat, dass dieses Modell die Wirksamkeit der Rabattverträge nicht antasten wird.
Denn Sie wissen: Wir werden auf dieses Instrument nicht verzichten können. Wir können allein schon deshalb keinen Verzicht leisten, weil die Krankenversicherung damit pro Jahr über 1 Milliarde Euro spart.
Geld, das nach den gesetzlichen Vorgaben in die Versorgung fließen muss und damit den Patientinnen und Patienten zu gute kommt.
Ich weiß um die Besorgnis in der Apothekerschaft wegen der Neuverhandlung der Lieferkonditionen mit den Großhändlern in Folge der Neuregelung des Großhandelszuschlags. Diese Anpassung folgt dem Vorbild des Apothekenzuschlags. Die Kombination aus preisunabhängigem Fixzuschlag von 70 Cent und prozentualem Aufschlag von 3,15 % ist sehr viel besser geeignet, die Leistungen des Großhandels abzubilden als die alte Regelung.
Bei der Neuregelung sind wir in weiten Strecken den Vorschläge von ABDA und Phagro gefolgt. Der Großhandel erhält aus seinem rabattfähigen prozentualen Zuschlag pro Jahr rd. 700 Mio. Euro. Damit hat er genug Spielraum für die Vereinbarung von Lieferkonditionen mit den Apotheken.
Wir werden die Auswirkungen auf die Apotheken sorgfältig beobachten. Dafür brauchen wir verlässliche Daten zur Einkommensentwicklung der Apotheken. An die Standesführung der Apothekerschaft appelliere ich: stellen Sie uns diese Daten zur Verfügung, damit wir die richtigen Entscheidungen treffen können.
Meine Damen und Herren,
kurz vor Weihnachten hat die Europäische Kommission ihren Änderungsvorschlag zur Berufsanerkennungsrichtlinie vorgelegt. Neben der von der Kommission vorgeschlagenen Erhöhung der Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zur Krankenpflege enthält der Vorschlag auch eine Änderung für die Apotheken. Sie sieht vor, dass die bisherige Regelung entfällt, nach der ein Apotheker aus einem anderen EU-Staat eine Betriebserlaubnis nur für eine Apotheke erhält, wenn diese seit mindestens drei Jahren betrieben wird. Wir haben uns im Vorfeld für die Beibehaltung der bisherigen Regelung eingesetzt und werden im weiteren Prozess unsere Argumente darlegen.
Zum Schluss will ich noch die Apothekenbetriebsordnung kurz streifen. Die Diskussion über den Referentenentwurf zur Apothekenbetriebsordnung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Sie zeigt aber, welche Bedeutung das Thema in der Apothekerschaft hat.
Die vorgesehene Novelle soll demnächst dem Bundeskabinett vorgelegt und anschließend dem Bundesrat übermittelt werden.
Ich bin sicher, dass wir eine Novelle vorlegen werden, die von Ihnen akzeptiert werden kann, wenn auch Sie berücksichtigen, was im Leben allgemein gilt, dass nicht alle Wünsche und Vorschläge in reiner Form in Erfüllung gehen.
Meine Damen und Herren,
nochmals für das Jahr 2012 alles Gute.
