Rede vom 26.10.2006
Debatte im Deutschen Bundestag
Begrenzung der Staatsverschuldung durch restriktive Haushaltsregeln
Debatte im Deutschen Bundestag
Begrenzung der Staatsverschuldung durch restriktive Haushaltsregeln
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir haben in den letzten Tagen intensiv über die Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils gegen das Land Berlin diskutiert. Dieses Urteil ist nicht nur zu begrüßen - denn wenn ein Land mit seinem Geld schlecht wirtschaftet, dann muss es alles tun, um aus eigener Kraft die Situation zu verbessern
- es gibt uns auch die Chance, über Berlin hinaus die Gesamtverschuldung unseres Staates von explizit über 1,5 Billionen Euro endlich einmal ernsthaft anzupacken.
Hiervon entfallen auf den Bund 922 Mrd. ? bei ständig wachsender Neuverschuldung. Allein im Jahr 2006 sollen 38,2 Mrd. ? dazu kommen.
Unter Rot-Grün wurden insgesamt 214 Mrd. ? neue Schulden aufgenommen, bei Rot-Schwarz werden es laut ihrer eigenen mittelfristigen Finanzplanung innerhalb von 5 Jahren noch einmal zusätzlich 120 Mrd. ? sein.
Die politische Diskussion ist bis zum Berliner Urteil über diese Entwicklung fast wortlos hinweggegangen. Hier herrschte auffallende Ruhe. Hinzu kommt, dass Konsolidierungserfolge mäßig sind. Es ist doch ein Armutszeugnis, die Neuverschuldung des Bundes innerhalb von 4 Jahren nur um 1,5 Mrd. ? abzubauen, während die Steuereinnahmen um 16 Mrd. ? steigen sollen.
Trotz ihrer verfassungsrechtlichen Verankerung haben sich die geltenden nationalen Regeln zur Begrenzung der Staatsverschuldung offenbar als weitgehend unwirksam erwiesen.
Deutschland ist auf dem besten Wege in die Schuldenfalle. Wir sind ein Sanierungsfall. Und wenn man das, wie die Kanzlerin, so vollmundig und richtig ausspricht, dann muss man auch handeln!
Die geltenden Haushaltsregeln sind zu vielfältig, nicht deckungsgleich mit den europäischen Maastricht-Kriterien und sie lassen zu viele Ausnahmen zu. Nur ein Beispiel: Die Maastricht-Kriterien fordern, das Defizit darf 3 % nicht überschreiten und die Regierungen müssen einen ausgeglichenen Haushalt anstreben. Der Art. 115 GG erlaubt eine Kreditaufnahme, die nicht höher sein darf als die veranschlagten Investitionen, wobei wir meinen, der Investitionsbegriff ist zu weit ausgelegt. Hohe Investitionen würden also eine höhere Neuverschuldung rechtfertigen. Das passt beides nicht zusammen.
Wir müssen einerseits den gigantischen Schuldenstand reduzieren und wieder zu ausgeglichenen Haushalten kommen ? da haben wir dem Bundesfinanzminister Steinbrück erneut ein liberales Sparbuch versprochen in einem Volumen von Einsparungen zwischen 6 und 7 Mrd. ?. Wir müssen aber auch dauerhaft verhindern, dass die Schuldenmacherei endlos so weitergeht und das geht nur mit einem engeren, sanktionsbewährten Haushaltsrecht.
- Die FDP hat deshalb einerseits den Antrag vorgelegt, das Haushaltsrecht umfassend zu modernisieren, den Investitionsbegriff enger zu fassen ? also z.B. Wertverluste und Vermögensveräußerungen sowie Darlehensrückflüsse von der Investitionssumme abzuziehen - und die Ausnahmeregelung im Art. 115 GG einzuschränken. Es muss klare Sanktionen bei Verstoß gegen die Haushaltsregeln geben.
- Zweitens halten wir es für richtig, die Maastricht-Kriterien ins Grundgesetz aufzunehmen. Sie sind für uns verbindlich und sollten Verfassungsrang haben, damit sie nicht, wie in den vergangenen Jahren unter Rot-Grün geschehen, gebogen und übertreten werden. Es ist gut, dass Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Bundesratsinitiative starten will.
Ich finde es höchst erfreulich, dass nun auch der Bundesfinanzminister die Maastricht-Kriterien ins Grundgesetz aufnehmen will, wie man der Presse entnehmen kann.
- Die FDP will aber auch ein Verbot der Neuverschuldung ins Grundgesetz aufnahmen. Wir wissen, dass die Neuverschuldung nicht von heute auf morgen abgebaut werden kann. Deshalb brauchen wir einen Stufenplan, an dessen Ende aber eine klare Verbotsregelung stehen muss, um nicht wieder mit alten Untugenden anzufangen.
Diese Forderung hat die FDP im übrigen bereits 1997 in den Wiesbadener Grundsätzen aufgestellt. Wenn die Union mit Herrn Milbradt und Herrn Stoiber diese Forderung jetzt übernimmt, sagen wir: willkommen im Club, 10 Jahre zu spät, aber wir freuen uns über jeden reuigen Sünder. Noch besser wäre allerdings tätige Buße, indem auch die Länder ein Neuverschuldungsverbot in ihre Landesverfassungen schreiben würden.
Die Zeit ist reif für Reformen. Wir benötigen eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Haushaltspolitik; sie ist ein unverzichtbarer Baustein zur Sicherung der ökonomischen Grundlagen für die kommenden Generationen.
Wir haben die Pflicht, unseren Kindern ein Land zu hinterlassen, in dem sie nicht nur unsere Schulden abzahlen, sondern in dem sie auch die finanzielle Freiheit haben, ihr Land so zu gestalten, wie sie es wollen.
