Rede vom 26.04.2007
Debatte im Deutschen Bundestag
Innovationsfähigkeit und Wagniskapital
Debatte im Deutschen Bundestag
Innovationsfähigkeit und Wagniskapital
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nahezu jede Studie der letzten Jahre, die sich mit Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft und Wissenschaft befasste, hatte einen wichtigen Befund: Es mangelt in Deutschland an Wagniskapital. Selbst die Bundesregierung hat dies erkannt und in der High-Tech-Strategie als Manko herausgestellt, das man beheben will.
Der High-Tech-Gründerfonds ist ein guter Ansatz, aber die Beteiligung von bisher sechs Unternehmen ist sehr mager. Die Forschungsprämie ist eine richtige, von uns seit langem geforderte Verbesserung.
Der vorliegende Antrag der Grünen geht ebenfalls in die richtige Richtung. Ebenso wie wir in unserem kürzlich eingebrachten Technologie-Antrag wollen auch Sie die steuerlichen Bedingungen für Hochtechnologie-Gründungen verbessern. Dazu gehört der Erhalt der Verlustvorträge bei Übertragung und Verkauf von Anteilen von Kapital. Verluste sollen zeitlich und in der Höhe unbeschränkt vorgetragen werden und mit Gewinnen verrechnet werden können. Es macht ja keinen Sinn, jungen Unternehmen, die oftmals in den ersten Jahren Verluste machen und oft nur ein Produkt in der Pipeline haben, durch die Mindestbesteuerung die kargen Gewinne zu schmälern.
Venture-Capital Fonds, die in High-Tech-Unternehmen investieren, sollten als vermögensverwaltend eingestuft werden, wodurch auf der Fondsebene keine Besteuerung stattfindet. Ob wir ein High-Tech-Unternehmen so definieren, wie es die Grünen tun – 30 % des Umsatzes werden für FuE aufgewendet und Großunternehmen dürfen dort nicht beherrschend engagiert sein – müssen wir sehen. Was ist eine beherrschende Stellung? Oftmals haben gerade KMU aus dem Bereich der High-Tech ja am Anfang nur einen Finanzier, solange z.B. ein Medikament noch in der Entwicklungsphase ist.
Der Antrag hat aber viele positive Aspekte. Ich hätte mir gewünscht, dass die Bundesregierung einiges aus diesem oder auch aus unserem Technologie-Förderungsantrag in die Unternehmenssteuerreform aufgenommen hätte. Denn hier werden gerade die forschungsintensiven Unternehmen durch die Gegenfinanzierung zur Unternehmenssteuerreform belastet.
Drei Beispiele: Mit der Einführung einer Zinsschranke verstößt die Bundesregierung gegen das steuerliche Netto-Prinzip. Aufwendungen, die der Erzielung von Einkünften dienen, müssen immer steuerlich abzugsfähig sein. Zumindest müssten die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung von der Zinsschranke ausgenommen sein.
Die Herabsetzung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 auf 60 Euro ausgerechnet für Großunternehmen ist völlig unsinnig und stellt kleine Gründer schlechter.
Auch das Streichen der degressiven Abschreibung belastet besonders die in Deutschland investierenden und forschenden Unternehmen. Wir werden uns dazu noch im Rahmen der Unternehmenssteuerreform auseinander zu setzen haben.
Ich stelle nur fest, dass die Bundesregierung zwar das Ziel, High-Tech-Gründungen zu erleichtern, gebetsmühlenartig vor sich her trägt, aber dort, wo sie Gestaltungsspielraum hat, diesen eben nicht nutzt.
Letzter Punkt: Wagniskapital hat etwas mit Risikobereitschaft zu tun. Risiko für denjenigen, der den Schritt in die Selbständigkeit wagt und Risiko für den, der das Kapital gibt. Wir brauchen von beidem mehr: mehr Gründer und mehr Finanzinvestoren. Dazu gehört eine Kultur der Selbständigkeit, des Wollens und Wagens, die wir leider oftmals vermissen.
Die Ansätze der Bundesregierung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform werden nicht dazu beitragen, dass diese Kultur eine Chance in Deutschland hat. Im Gegenteil. Sie verschlechtern die Rahmenbedingungen und erhöhen den Druck auf forschungsintensive Unternehmen.
Der vorliegende Antrag versucht, dem entgegen zu wirken. Die FDP kann ihm auf weiten Strecken folgen.
