Rede vom 01.02.2007
Rede im Plenum
Änderungsantrag der FDP zum Stammzellengesetz
Rede im Plenum
Änderungsantrag der FDP zum Stammzellengesetz
Ziel des FDP-Antrages ist es, den Glaubensstreit um die Forschung an embryonalen Stammzellen auf rationale Entscheidungen zurückzuführen. Wir wollen nicht aufrechnen, ob die Forschung mit embryonalen Stammzellen oder mit adulten Stammzellen Erfolg versprechender ist; wir brauchen beides und wir haben bei beidem Erfolge und Rückschläge. Wir wollen deutlich machen, dass die bisherige Regelung weder denjenigen dient, die aus moralischen Gründen jede Forschung an embryonalen Stammzellen ablehnen, noch jenen, die aus ebenso moralischen Gründen jede Chance zur Entwicklung von Therapien für schwere Krankheiten nutzen wollen.
Fakt ist: Wer fundamentalistisch jede Forschung ablehnt, der kann auch mit einer Verschiebung des Stichtages nicht zufrieden sein. Das ist der Widerspruch im Vorschlag von Bischof Huber – entweder ist die Forschung moralisch nicht zu rechtfertigen; dann ist sie es zu keinem Zeitpunkt der Entstehung der Embryonen. Oder sie ist es, und ist dann moralisch sogar geboten, um kranken Menschen zu helfen. Dann bedarf es aber keines Stichtages.
Wir meinen, wir brauchen inzwischen dringend eine Abschaffung des Stichtages. Erstens, weil unsere Wissenschaftler keinen Zugang zu Stammzelllinien haben, die jünger als fünf Jahre sind. Diese älteren Linien sind z.T. kontaminiert, sie spielen in internationalen Forschungsprojekten keine Rolle mehr und sie sind für unsere Forscher oft nur mit Auflagen und finanziellen Aufwendungen nach einem langen Genehmigungsverfahren nutzbar. Die deutsche Stammzellforschung isoliert sich international, weil Kooperationen immer unter dem Damokles-Schwert der Strafbarkeit von Mitwirkung an Forschung im Ausland stehen.
Deshalb brauchen wir zweitens eine Entkriminalisierung mit der Streichung der Auslandstatbestände. Es kann nicht sein, dass ein deutscher Wissenschaftler, der seinem englischen Kollegen Literatur schickt oder ihn telefonisch berät, Angst haben muss, sich strafbar zu machen. Das ist nicht nur die Meinung der FDP und der Deutschen Forschungsgemeinschaft, sondern auch vieler Abgeordneter in nahezu allen Fraktionen dieses Hauses.
Deshalb werden wir als Liberale bei allen Abgeordneten dafür werben, den Forschern in Deutschland die Möglichkeiten zu geben, die Wissenschaftler in Ländern mit uns verwandten ethischen Normen und Standards haben: Großbritannien, Belgien, Skandinavien. Das sind Länder, deren Menschenrechtsverständnis dem unseren nicht nachsteht und in denen die Kirchen z.T. eine völlig andere Linie vertreten.
Heilsversprechen sind fehl am Platze – das wissen wir und das hat auch die DFG in ihrem sehr zurückhaltenden Gutachten deutlich gemacht.
Wir gehen davon aus, dass diese Fragen wie in der Vergangenheit auch diesmal vom Parlament ohne Druck aus der Regierung in Form von Gruppenanträgen entschieden werden. Insofern ist es schade, dass die heutige Debatte nicht zu einer günstigeren Tageszeit stattfindet, denn wir wollen für dieses Thema eine hohe Medienaufmerksamkeit und eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit.
Die Umfrage zur Akzeptanz der Stammzellenforschung gibt nämlich nur einen Teil der öffentlichen Meinung wieder. Es ist immer eine Frage der Fragestellung: Wenn Sie fragen: Wollen Sie, dass Embryonen für die Forschung getötet werden, werden Sie ein überwiegendes Nein bekommen. Wenn Sie fragen, wollen Sie, dass embryonale Stammzellen für die Therapie schwerstkranker Menschen genutzt werden können, werden Sie ein überwiegendes Ja bekommen. Deshalb sind solche Momentbefragungen wenig aussagekräftig.
Das Thema muss wieder auf die Tagesordnung: Unser FDP-Antrag gibt die Initialzündung zur Befassung im Forschungsausschuss. Ich bin sicher, dass sich nach der Anhörung im Frühjahr fraktionsübergreifende Gruppen bilden werden und das ist auch gut so. Die Entscheidungskompetenz liegt beim Parlament und nicht bei der Bundesregierung. Ich freue mich auf viele Gespräche mit den Kollegen und werbe für unsere liberale Position.
