Rede beim Europäischen Gesundheitskongress (14.10.2011)
Europäischer Gesundheitskongress/Sieglinde Pehl
(GKV-Versorgungsstrukturgesetz, Pflegereform, Patientenrechtegesetz)
• Zu Beginn der Legislaturperiode hat die Bundesregierung versprochen, wesentliche Weichenstellungen vorzunehmen für ein zukunftsfestes, bedarfsgerechtes und bürgernahes Gesundheitswesen. Diese Versprechen lösen wir Schritt für Schritt ein. In der GKV gehen wir zur Zeit – nach dem GKV-Finanzierungsgesetz und nach dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes - den nächsten großen Schritt mit dem geplanten Versorgungsstrukturgesetz.
• Parallel hierzu laufen die Arbeiten an der Pflegereform und am Patientenrechtegesetz. Doch zunächst zum gerade in parlamentarischer Beratung befindlichen GKV-Versorgungsstrukturgesetz.
GKV-Versorgungsstrukturgesetz
• Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz führt die Bundesregierung die jüngsten Reformen des Gesundheitswesens nahtlos fort. Blicken wir kurz zurück: Wir haben zunächst mit der Finanzreform die finanziellen Grundlagen des Gesundheitssystems auf eine solide Basis gestellt. Gleichzeitig haben wir ein Milliardendefizit in der GKV verhindert.
• Wir haben mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes eine neue Balance geschaffen zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Arzneimitteln. Damit sichern wir die Qualität der Arzneimittelversorgung und sorgen für einen effizienten Einsatz der finanziellen Mittel.
• Mit dem Versorgungsstrukturgesetz stellen wir nun die Weichen dafür, dass die medizinische Versorgung mittel- und langfristig flächendeckend gesichert und gleichzeitig verbessert wird.
• Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass in allen Regionen Deutschlands – auch in strukturschwachen Regionen - auch in Zukunft genügend Ärztinnen und Ärzte für eine wohnortnahe, bedarfsgerechte medizinische Versorgung zur Verfügung stehen.
• Wir sorgen dafür, dass heute noch bestehende Lücken zwischen stationärer und ambulanter Versorgung geschlossen werden, indem wir einen neuen ambulanten spezialärztlichen Versorgungsbereich einführen.
• Wir sorgen dafür, dass die Innovationsfähigkeit des Gesundheitswesens wächst.
• Wir bauen weiter Bürokratie ab und schaffen auf allen Ebenen mehr Flexibilität, mehr Spielräume, mehr Steuerungsmöglichkeiten für diejenigen, die vor Ort die medizinische Versorgung gestalten.
Notwendigkeit weiterer Reformen im Gesundheitswesen
• Die Notwendigkeit weiterer Reformen liegt auf der Hand: Die demografische Entwicklung stellt das Gesundheitswesen vor große Herausforderungen: Die Veränderungen im Bevölkerungsaufbau und die steigende Lebenserwartung führen zu einem zunehmenden Anteil älterer und hochbetagter Menschen. Schwerwiegende chronische Erkrankungen und Multimorbidität nehmen tendenziell zu. Dies führt zu einem steigenden Bedarf an Gesundheitsleistungen. Gleichzeitig sinkt tendenziell aufgrund der demografischen Entwicklung das Nachwuchspotenzial in medizinischen Berufen. Dem muss rechtzeitig entgegengewirkt werden. Wir tun dies mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen.
Sicherstellung einer bedarfsgerechten flächendeckenden medizinischen Versorgung
• Auf verschiedenen Steuerungs- und Verantwortungsebenen des Gesundheitssystems werden starre Planvorgaben gelockert. Es werden den Beteiligten flexible Möglichkeiten eröffnet, den regionalen Gegebenheiten und Erfordernissen entsprechend in größerer Eigenverantwortung die gesundheitliche Versorgung zu steuern. Stichworte sind insbesondere:
• eine zielgenauere und regionalen Besonderheiten Rechnung tragende flexible Ausgestaltung der Bedarfsplanung mit erweiterten Einwirkungs- und Gestaltungs-möglichkeiten der Länder,
• ein Ausbau der Instrumente zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung mit entsprechenden Anreizen auch im Vergütungssystem sowie die Förderung flexibler Versorgungskonzepte sowie
• Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade auch im ärztlichen Bereich.
Reform der vertragsärztlichen Vergütung
• Weitere Reformen im System der vertragsärztlichen Vergütung sorgen für eine Flexibilisierung und stärkere Regionalisierung der Honorarverteilung. Auch werden mit Wirkung ab 2013 die morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen (= Gelder für die Honorarverteilung) auf der Grundlage der jeweiligen regionalen Entwicklung der Krankheitslast (Morbidität) zwischen KV und Kassen vereinbart und nicht mehr auf einer bundesweiten durchschnittlichen Veränderungsrate. So kann künftig regionalen Gegebenheiten und Besonderheiten besser Rechnung getragen werden. Gleichzeitig werden Überregulierungen abgebaut.
• Anreize im Vergütungssystem dienen der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung, indem Ärztinnen und Ärzte in strukturschwachen Gebieten [Gebiete mit festgestellter (drohender) Unterversorgung oder zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf] von Maßnahmen der Mengensteuerung ausgenommen werden.
• Zudem können Preiszuschläge für besonders förderwürdige Leistungen oder Leistungserbringer, die in strukturschwachen Gebieten tätig sind, vereinbart werden (z. B. Stärkung der Hausbesuche, Verbesserung der Diabetikerbetreuung). Solche Zuschläge können mit Wirkung ab 2013 vereinbart werden.
• Die Transparenz wird vergrößert: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird verpflichtet, für jedes Quartal zeitnah nach Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraumes einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung zu veröffentlichen. Dies schafft auch Sicherheit für "kleine" Arztgruppen.
Bessere Versorgung und größere Verzahnung
• Gesundheitspolitische Weichenstellungen dienen dazu, dass Verbesserungen im Versorgungsalltag für Patientinnen und Patienten auch unmittelbar erlebbar sind. Deshalb haben wir gesetzlich die dauerhafte Einrichtung der Unabhängigen Patientenberatung etabliert. Deshalb haben wir das Gesetz zur Verbesserung der Krankenhaushygiene auf den Weg gebracht. Und deshalb bringen wir jetzt das Versorgungsstrukturgesetz auf den Weg, das u.a. eine Stärkung des Entlassmanagement an der Nahtstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung vorsieht.
• Neben diesen Maßnahmen brauchen wir aber auch weiterhin Veränderungen in den eigentlichen Strukturen unseres Gesundheitswesens. Wir brauchen eine bessere Verzahnung sowohl innerhalb der einzelnen Sektoren als auch über Sektorengrenzen hinweg. Hier ist bereits durch die gezielte Einführung neuer Versorgungsformen in der gesetzlichen Krankenversicherung und dem damit ausgelösten Wettbewerb sowohl der Krankenkassen als auch der Leistungserbringer viel Bewegung zu verzeichnen. Eine koordinierte und kooperative medizinische Versorgung dient einem reibungslosen Behandlungsverlauf und bedeutet für Patientinnen und Patienten eine direkt spürbare bessere Versorgung.
Ambulante spezialärztliche Versorgung
• Trotz aller Ansätze neuer Versorgungsformen besteht heute noch zwischen ambulanter und stationärer Versorgung eine viel zu große Trennung, verhindern unterschiedliche Regelungen (Vergütung, Qualitätssicherung etc.) ein reibungsloses Ineinandergreifen der Versorgung. Dies betrifft insbesondere Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen, die spezialärztliche Leistungen erfordern, die sowohl in Krankenhäusern als auch ambulant erbracht werden können.
• Deshalb werden wir nun schrittweise einen sektorverbindenden Versorgungsbereich der ambulanten spezialärztlichen Versorgung einführen. Diese Leistungen sollen künftig unter gleichen Qualitäts- und Vergütungsbedingungen sowohl von Krankenhausärzten als auch von niedergelassenen Vertragsärzten erbracht werden können. Eine bestmögliche Versorgung der Versicherten steht dabei im Mittelpunkt und nicht mehr die Frage, wer die Leistung erbringt.
• Im einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
• Es wird stufenweise eine ambulante spezialärztliche Versorgung für Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltenen Erkrankungen, hochspezialisierten Leistungen sowie bestimmten ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffen als eigenständiger Bereich im Gesundheitsversorgungssystem der GKV mit gleichen Qualifikationsanforderungen für niedergelassene Vertragsärzte und Krankenhäuser geschaffen.
• Die Konkretisierung und Ergänzung dieses Versorgungsbereichs erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss im Rahmen gesetzlicher Vorgaben durch Richtlinien.
• Darin erfolgt für alle Leistungserbringer eine einheitliche Festlegung der jeweiligen medizinisch-inhaltlichen Anforderungen sowie der besonderen Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
• Grundsätzlich besteht freier Zugang für Leistungserbringer, wenn die Erfüllung der jeweils festgelegten Anforderungen nachgewiesen werden kann.
Innovative Behandlungsmethoden
• Ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Gesundheitswesens ist, dass Innovationen möglichst rasch Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen. Nicht immer jedoch ist der Nutzen solcher Methoden ausreichend genug belegt, um über eine flächendeckende Einführung entscheiden zu können. Deshalb erhält der Gemeinsame Bundesausschuss nun ein neues Instrument für die Erprobung von Methoden, deren Nutzen noch nicht mit hinreichender Evidenz belegt ist:
• Der Gemeinsame Bundesausschuss kann innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Potenzial künftig zeitlich begrenzt unter strukturierten Bedingungen bei gleichzeitigem Erkenntnisgewinn unter Aussetzung des Bewertungsverfahrens erproben. Die angemessene Beteiligung und Beratung der betroffenen Fachkreise im G-BA-Verfahren wird gesichert. Die Finanzierung der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung der Erprobung erfolgt über den Systemzuschlag nach § 91 und § 139c SGB V, die Hersteller werden an der Finanzierung beteiligt.
• Darüber hinaus wird die Datengrundlage für die Versorgungsforschung deutlich verbessert. Hierzu werden die Datentransparenzregelungen gemäß §§ 303a ff SGB V neu konzipiert. Künftig können pseudonymisierte Daten aus dem Morbi-RSA zu Zwecken der Versorgungsforschung verwendet werden.
• Im Übrigen wird im Gesetz ausdrücklich klargestellt, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach in Fällen lebensbedrohlicher oder vergleichbarer Erkrankrungen eine Leistungspflicht der GKV ausnahmsweise auch dann bestehen kann, wenn der medizinische Nutzen der gewünschten Behandlung nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht nachgewiesen ist, für das gesamte Leistungsrecht der GKV gilt.
Mehr Wettbewerb, mehr Freiheit, mehr Selbstbestimmung
• Im Rahmen des geplanten Versorgungsstrukturgesetzes werden die wettbewerblichen Spielräume der Krankenkassen weiter vergrößert, damit Patientinnen und Patienten künftig auf breiterer Basis Angebote nutzen können, die ihrem individuellen Bedarf entsprechen. Die Angebotsmöglichkeiten der Krankenkassen für Satzungsleistungen werden hierfür in bestimmten Bereichen deutlich ausgeweitet. Dafür kommen die folgenden ausdrücklich im Gesetzentwurf genannten Bereiche in Betracht:
• Vorsorge- und Reha-Maßnahmen,
• künstliche Befruchtung,
• zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz),
• nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel,
• Heil- und Hilfsmittel,
• häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe sowie
• Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern.
• Darüber hinaus sollen die Krankenkassen auch Möglichkeiten einer spezifischen Leistungsgestaltung durch Verträge mit Beschäftigtengruppen sowie mit Patientenorganisationen und Behindertengruppen in Form von Gruppentarifen erhalten. Im Bereich von Gruppentarifen für Beschäftigungsgruppen sollen diese Tarife mit Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung kombiniert werden, um die direkten und indirekten Krankheitskosten für Krankenkassen und Arbeitgeber zu reduzieren. Gruppentarife mit Patientenorganisationen und Behindertengruppen sollen zu einer stärker präventiv ausgerichteten und strukturierten Versorgung beitragen. Die gesetzliche Umsetzung der Gruppentarife wird im Rahmen der geplanten Präventionsstrategie erfolgen, um eine nahtlose Verzahnung mit dem präventiven Gesamtkonzept sicherzustellen.
Entbürokratisierung und Deregulierung
• Mit dem geplanten Versorgungsstrukturgesetz werden auch bestehende Regelungen auf den Prüfstand gestellt und dort, wo es möglich ist, überbordende Bürokratie abgebaut.
• So wird es z.B. im Bereich der Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen insbesondere im Heilmittel-, aber auch im Arzneimittelbereich konsequent der Grundsatz "Beratung geht vor Regress" umgesetzt.
• Versicherte erhalten den Anspruch, notwendige Heilmittelbehandlungen bei Bedarf langfristig genehmigen zu lassen. Solche Behandlungen unterliegen nicht mehr den Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
• Es wird z.B. im Bereich der DMP Entlastungen geben bei der Zulassung und Durchführung solcher Programme. Die Regelungskompezenz für die Inhalte der DMP wird vom Bundesministerium für Gesundheit auf den Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen. Damit können Vorgaben zur evidenzbasierten und strukturierten Behandlung im Rahmen der DMP schneller und flexibler in der Fläche implementiert werden.
Zügige parlamentarische Beratungen
• Die parlamentarischen Beratungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes haben begonnen. Und es ist eine alte Weisheit, dass kein Gesetz so aus dem Parlament herauskommt, wie es hineingekommen ist.
• Ein Bereich, der im Detail noch zu diskutieren ist, ist die ambulante spezialärztliche Versorgung, mit der wir Neuland betreten. Im Grundsatz begrüßen alle Beteiligten die Schaffung eines ambulanten spezialärztlichen Versorgungsbereichs – diskutiert wird vor allem die konkrete Ausgestaltung. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob und in wie weit die Vorgaben durch dreiseitige Verträge zwischen KBV, DKG und GKV-Spitzenverband oder – wie im Regierungsentwurf vorgesehen – durch Richtlinien des G-BA geregelt werden sollte. Die weiteren Beratungen im parlamentarischen Verfahren sowie die in diesem Rahmen stattfindende Anhörung bleiben abzuwarten.
• In einzelnen Bereichen werden wir schon bestehende Optionen zur Verbesserung der Versorgung und der Versorgungsstrukturen weiter ausbauen:
• So sollen Krankenkassen künftig Satzungsregelungen zur Haushaltshilfe vorsehen, die über den Pflichtleistungsanspruch hinausgehen – etwa die Gewährung von Haushaltshilfe auch an Alleinstehende. Damit werden Versorgungslücken vermieden. Bisher ist diese Option eine "Kann-Vorschrift".
• Vernetzungen und Kooperationen auf Ärzteseite wollen wir unterstützen, indem gezielte finanzielle Fördermöglichkeiten für kooperative Netzstrukturen der Ärzteschaft geschaffen werden.
• Wir wollen gesetzlich verankern, dass der Sicherstellungsauftrag auch beinhaltet, Versicherten in einem angemessenen Zeitraum fachärztliche Versorgung zukommen zu lassen. Wir setzen darauf, dass die Selbstverwaltung willens und in der Lage ist, das Problem überlanger Wartezeiten auf Facharzttermine sachgerecht zu lösen.
• Inwiefern sich weiterer Änderungs- oder Ergänzungsbedarf aus den parlamentarischen Beratungen ergibt, bleibt abzuwarten. Fest steht: Die grundlegenden Strukturen des Regierungsentwurfs sind konsentiert und werden im übrigen auch auf breiter Basis in der gesundheitspolitischen Landschaft begrüßt.
Pflegereform (G 14)
• Ebenso wie in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen auch in der Pflegeversicherung rechtzeitig die Weichen gestellt werden, um die aufgrund der demografischen Entwicklung vor uns liegenden Herausforderungen bewältigen zu können.
• Es wächst die Zahl derjenigen, die auf Hilfe Anderer angewiesen sind und somit der Bedarf an Menschen, die bereit und in der Lage sind, älteren Menschen und den vielen pflegenden Angehörigen professionell oder möglicherweise ehrenamtlich zu helfen, insbesondere in Privathaushalten sowie in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten. Der Reformbedarf liegt auch hier auf der Hand.
Intensive Diskussion mit allen Beteiligten
• Das BMG hat – u.a. in der im Dezember 2010 ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe Dialog Pflege - intensiv Gespräche mit Vertretern aller Verbände und Interessengruppen in der pflegerischen Versorgung geführt, um die für die Pflegereform erforderlichen Schritte und Maßnahmen näher zu erörtern.
• Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat zudem in einem Bürgerdialog mit Bürgerinnen und Bürger die Zukunftsthemen der Pflege diskutiert. Schwerpunkte waren wiederum die Sicherstellung einer ausreichenden Zahl an Fachkräften, ehrenamtliches Engagement, Fragen der Entbürokratisierung und der Demenzversorgung. Als besondere Aspekte kamen auch der Bereich der Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten und die positive Darstellung von Pflege und auch Alter in der Öffentlichkeit und den Medien zur Sprache.
• Etwaige Umsetzungsmöglichkeiten dieser Anregungen im kommenden Gesetzgebungsverfahren werden zur Zeit im Bundesgesundheitsministerium auf Fachebene geprüft, wobei die weitere politische Diskussion immer auch im Zusammenhang mit der Frage der zukünftigen Finanzierung der Pflegeversicherung und mit der Abgrenzung zu anderen Leistungsgesetzen gesehen werden muss. Inhaltliche Festlegungen sind bislang noch nicht getroffen.
• Sie alle wissen: Ursprünglich sollte das Eckpunktepapier zur anstehenden Pflegereform am 23. September 2011 bekannt gemacht werden. Dies ist nicht geschehen. Viele Stimmen sind laut geworden, die das verständlicherweise kritisieren. Aber ein "Findungsprozess" zu geeigneten Antworten kann einerseits mitunter mehr Zeit brauchen als ursprünglich veranschlagt. Anderseits ist "verschoben" nicht "aufgehoben".
• In der Sache ist es gerade für eine zukunftsgerechte Ausgestaltung der Rahmenbedingungen der pflegerischen Versorgung wichtig und richtig, sorgsam zu diskutieren sowie gemeinsam Schritt für Schritt nach vorne zu gehen, um ein fundiertes Gesamtpaket zu schnüren.
• Für das BMG ist eine konsentierte inhaltliche Ausgestaltung wichtiger als das bloße Einhalten etwaiger Terminankündigungen. Letzteres würde niemandem helfen, erst recht nicht den Pflegebedürftigen, die der solidarischen Hilfe im Falle von Pflegebedürftigkeit bedürfen.
• Nach der Vorlage der Eckpunkte wird zeitnah das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt und möglichst zügig abgeschlossen, denn es geht darum, die Maßnahmen schnell umzusetzen, die für die pflegebedürftigen Menschen - insbesondere für Demenzkranke und die pflegenden Angehörigen - Erleichterungen und Verbesserungen bringen.
Recht auf würdevolle Pflege und Betreuung
• Ziel muss bleiben, die Pflegeversicherung und die Rahmenbedingungen für die pflegerische Versorgung so weiterzuentwickeln, dass auch in Zukunft das Recht auf eine würdevolle Pflege und Betreuung eingelöst werden kann.
Die Pflegeversicherung soll auch in Zukunft den pflegebedürftigen Menschen helfen, möglichst selbständig und selbstbestimmt zu leben.
Sie soll es ihnen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben - so weit es eben geht - teilzuhaben.
Neben einer dauerhaft tragfähigen und nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung ist eine ausreichende Zahl an adäquat qualifizierten Pflege- und Betreuungskräften erforderlich.
Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen
• Für eine zukunftsfeste Versorgungs- und Angebotsstruktur müssen wir aber auch sicherstellen, dass eine wohnortnahe Versorgungsstruktur entwickelt wird, die auf die Wünsche der Menschen hin ausgerichtet ist und nicht umgekehrt.
Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ muss weiter gestärkt werden. Hierfür brauchen wir stabile ambulante Versorgungsformen, ohne die Fortentwicklung der stationären Versorgung zu vernachlässigen.
Die Wohnformen, die zwischen der stationären und der familiären, klassisch häuslichen Versorgung liegen, müssen gestärkt werden.
Die „Angebotspalette“ der Pflegeversicherung muss weiter ausgebaut werden. Die Wünsche der Menschen werden in Zukunft diversifizierter sein.
Flexibilität bei Angebot und Auswahl der Pflegeleistungen
• Dem Ziel, die Wünsche der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen, dient auch eine größere Flexibilität bei Angebot und Auswahl der Pflege- und Betreuungsleistungen.
• Ein wichtiges Anliegen ist dabei eine bessere Vernetzung und Verzahnung von Leistungsangeboten und deren stärkere Ausrichtung auf die individuelle Bedarfslage der Betroffenen.
• Nicht zuletzt geht es auch darum, durch eine gezielte und individuelle Beratung der Pflegekassen bzw. Pflegeberater den oft überforderten Betroffenen und ihren Familien zu helfen, sich in der für sie neuen und zum Teil – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt – unvermittelt auftretenden Pflegesituation besser zurecht zu finden.
Stärkung von Qualität und Transparenz
• Die Qualität und Transparenz der Pflegeleistungen muss noch weiter gestärkt werden. Die Qualitätssicherung muss sich noch stärker auf die Pflegeergebnisse konzentrieren. Hierfür wurden bereits wichtige Grundlagen gelegt, die von der Praxis weiter mit Leben gefüllt werden müssen.
• Das BMG wird den Umsetzungsprozess der sog. Pflegeselbstverwaltung weiterhin sehr eng begleiten.
Abbau überflüssiger Bürokratie, mehr "Zeit" für Pflege ist das Ziel
• Immer wieder wird von Beschäftigten und Betreibern von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie anderen am Pflegeprozess Beteiligten, nicht zuletzt den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Bürokratie im Zusammenhang mit den Aufgaben nach SGB XI als großes Hemmnis beklagt.
• Richtig ist, dass überflüssige bürokratische Belastungen zu reduzieren sind, um mehr "Zeit" für die eigentliche Pflegeaufgabe zu haben und die begrenzten Ressourcen soweit als möglich für die Versorgung nach den Wünschen der pflege- und hilfebedürftigen Menschen bereit zu stellen. Das BMG beteiligt sich daher an einem Projekt des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) zur Überprüfung der bürokratischen Abläufe bei der Antragstellung von Pflegeleistungen.
• Als Ergebnis des Dialogs Pflege ist am 27. Juni 2011 eine Ombudsperson (Frau Beikirch) als erste Anlaufstelle für Anregungen zur Entbürokratisierung in der Pflege berufen worden. Aufgabe dieser unabhängigen und sachkundigen Ombudsperson ist die Sammlung und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen, die in das anstehende Gesetzgebungsvorhaben eingespeist werden können.
Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
• Mit der Erarbeitung eines neuen, differenzierteren Begriffs der Pflegebedürftigkeit, der nicht nur körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt, sondern auch anderweitigen Betreuungsbedarf umfasst, würde die Pflegeversicherung zu einem System umgebaut, das den Bedarf stärker auf den Grad der Selbstständigkeit hin ausrichtet. Es liegen bereits gute Ansätze vor. Die weitere Diskussion muss aber auch im Zusammenhang mit der zukünftigen Finanzierung der Pflegeversicherung gesehen werden.
Finanzsituation der sozialen Pflegeversicherung und Finanzierungsreform
• Die Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung ist mit einem Überschuss von rund 1 Mrd. Euro im Jahr 2009 günstig verlaufen. Dies geht zum einen auf die Beitragssatzanhebung um 0,25 % durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zurück. Die entsprechenden Beitragsmehreinnahmen überstiegen zunächst wie geplant die Mehrausgaben für die Leistungsverbesserungen. Auch die Auswirkungen der Wirtschaftskrise waren weniger schlimm als befürchtet.
• Diese Entwicklung hat sich im abgelaufenen Jahr vor dem Hintergrund der stufenweisen Anhebung der Leistungsbeträge (2010 und 2012) so nicht fortgesetzt. Für das Jahr 2010 liegen Ergebnisse vor, die angesichts der guten Wirtschaftsentwicklung trotz der Leistungsverbesserungen einen Überschuss von rd. 340 Mio. € ausweisen. Der Mittelbestand betrug Ende 2010 rd. 5,1 Mrd. €, was 2,9 Monatsausgaben entspricht.
• Langfristig müsste der Beitragssatz angesichts der demografischen Entwicklung im reinen Umlageverfahren deutlich steigen. Damit die Pflegeversicherung auf Dauer ihre Aufgabe, allen Bürgern eine verlässliche Teilabsicherung der Pflegekosten zu garantieren, erfüllen kann, beabsichtigt die Bundesregierung deshalb, neben dem Umlageverfahren eine Ergänzung durch Kapitaldeckung, die verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein muss, einzuführen.
• Leistungsspektrum und langfristige Finanzierbarkeit sind bei der anstehenden Reform miteinander in Einklang zu bringen. Soweit zu den wesentlichen Zielen der anstehenden Pflegereform.
Patientenrechtegesetz (Abt. 3)
• In Vorbereitung ist parallel hierzu das geplante Patientenrechtegesetz. Die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten ist ein zentrales Anliegen der Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat sich deshalb im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die verstreuten Patientenrechte zu bündeln und die Stellung des Patienten im Gesundheitssystem zu stärken.
• Im März dieses Jahr wurde das von BMG gemeinsam mit BMJ und dem Patientenbeauftragten erarbeitete Eckpunktepapier für das geplante Patientenrechtegesetz veröffentlicht. Die geplanten Neuregelungen beinhalten unter anderem
o Zusammenfassung des Arzt-Patienten-Verhältnisses im Behandlungsvertrag
o Förderung der Fehlervermeidungskultur
o Kodifizierung eines umfassenden Haftungssystems
o Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern
o Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern
o Stärkung der Patientenbeteiligung
o Stärkung der Patienteninformation.
• Mit dem Eckpunktepapier und dem zukünftigen Patientenrechtegesetz wird ein ausgewogener Ausgleich zwischen den Interessen der Patientinnen und Patienten einerseits und der Leistungserbringerinnen und -erbringer andererseits gelingen.
• Die Regelungsentwürfe werden parallel in BMG und BMJ erarbeitet und sollen zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammengeführt werden.
