Ulrike Flach - Ihre Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mülheim/Essen - Reden PSts

Rede bei der Podiumsdiskussion rwi dialog - Perspektiven der Gesundheitspolitik (22.11.2011)


Meine sehr verehrten Damen und Herren,

Weihnachten steht schon fast wieder vor der Tür. Traditionell ist dies die Jahreszeit in der wir völlig unbefangen unsere Wünsche äußern dürfen. Doch bei den meisten Menschen ist es nicht der Flachbildschirm, der die Wunschliste anführt, sondern es ist der Wunsch gesund zu sein und gesund zu bleiben. Denn trotz allen medizinischen Fortschritts sind Krankheiten bis heute unvermeidbar.

Deshalb ist es Aufgabe der Gesundheitspolitik sicherzustellen, dass jede Bürgerin und  jeder Bürger  im Krankheitsfall - unabhängig von Einkommen, Alter, Geschlecht, Herkunft und Vorerkrankungen – die medizinische Behandlung und Betreuung erhält, die notwendig ist.
 
Dabei wissen wir, nur umfassende Umstrukturierungen werden unserem Gesundheitssystem eine dauerhafte und zukunftsfeste Stabilität verleihen.
Sie wiederum ist die Voraussetzung, unser derzeit sehr gutes medizinisches Versorgungsniveau, um das uns viele andere Länder in der Welt beneiden, für die nachfolgenden Generationen zu sichern.

Neben einer Sicherung der hohen medizinischen Versorgungsqualität für die Patienten – zurzeit ein großes Thema im Rahmen unseres Versorgungsstrukturgesetzes -  geht es in unserem Gesundheitssystem aber noch um mehr. Es geht auch um Arbeitsplätze und um Arbeitsbedingungen:

Die Gesundheitswirtschaft erweist sich seit Jahren als Beschäftigungsmotor.  Allein im letzten Jahrzehnt hat die Zahl der hier Beschäftigten um rd. 600.000 zugenommen. Mit ihren mittlerweile rd. 4,7 Mio. Beschäftigten in 230.000 Betrieben erwirtschaftet die Gesundheitswirtschaft derzeit 11,6 % des Bruttoinlandsprodukts. Damit ist die Gesundheitswirtschaft eine der wirtschaftlich bedeutendsten Branchen.

Sie ist für uns auch die Quelle des medizinisch technischen Fortschritts und auf diese Weise trägt sie maßgeblich zur einer Verbesserung der Lebensqualität der Patientinnen und Patienten bei.

Gesundheitspolitik muss also beides berücksichtigen – das Wohl der Patientinnen und Patienten aber auch die volkswirtschaftliche Bedeutung der Unternehmen der Gesundheitswirtschaft
Für die Gesundheitspolitik bedeutet dies, sie muss darauf achten, dass die Innovationen, die den Menschen ein Mehr an Lebensqualität ermöglichen, auch bezahlbar bleiben.

Diese Aufgabe ist lösbar. Denn – ich bin überzeugt, dass uns der Spagat - medizinisch technischen Fortschritt zu fördern, ohne zu hohe Kosten im System zu erzeugen – gelingt. Wir müssen aber die richtigen Impulse setzen.

Das deutsche Gesundheitswesen kann sich im internationalen Vergleich sehen lassen. Gesetzliche und private Krankenversicherung sichern die medizinisch notwendige Versorgung und die Versorgung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und Behandlungsmethoden für die gesamte Bevölkerung.
Die Finanzkrise hat uns bewiesen, wie stabil dieses System ist. Das liegt nicht zuletzt daran, dass 70 % der Ausgaben zuverlässig durch GKV und PKV  zur Gesunderhaltung unserer Bevölkerung getragen werden. Und das wiederum begründet sich darin, dass die Politik für stabile finanzielle Rahmenbedingungen gesorgt hat.

Denn: Während andernorts die staatlichen Ausgaben für Gesundheit in der Krise zum Teil massiv gekürzt worden sind, hat die Politik hierzulande bewusst auf solche spürbaren Einschnitte verzichtet.

•    Unser Gesundheitswesen sorgt damit auch für eine stabile Nachfrage nach hochwertigen medizinischen Produkten und Dienstleistungen, die ein großer Teil der Bevölkerung sonst nicht bezahlen könnte.

Damit ist die Gesundheitswirtschaft keinem dramatischen Nachfrageeinbruch ausgesetzt, und keinem Patienten werden neue Errungenschaften in der Medizin vorenthalten. 
Für die Gesundheitswirtschaft gilt damit aber auch ganz klar die Vorgabe: Innovationen ja – aber nur Innovationen, die den Menschen in unserem Land auch nützen. 

Denn gerade die Gesundheitspolitik muss darauf achten, dass das Wachstum in die richtige Richtung geht. Nicht jedes neue Produkt, das auf den Markt kommt, ist wirklich zur Verbesserung der Versorgung notwendig.  Der Nutzen muss belegt werden.

Klare Vorgaben gibt es aber nicht nur für die Gesundheitswirtschaft. Auch die Gesundheitspolitik muss bestimmte Maßgaben erfüllen.

Denn sonst läuft sie Gefahr durch politische Vorgaben die Ansiedlung und den Erhalt von innovativen Unternehmen zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund haben wir unser Gesundheitssystem so umgesteuert, dass auch bei steigenden Gesundheitsausgaben Wachstum und Beschäftigung nicht gefährdet werden.

Mit unserem "Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung", das am 1. Januar in Kraft getreten ist, ist uns hier ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung gelungen.

Mit einem umfassenden Maßnahmepaket zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung der GKV-Finanzierung haben wir eine Neuausrichtung der  GKV erreicht, mit der sowohl kurz- als auch mittelfristig die Finanzierung des Systems ohne Qualitäts- und Leistungsverlust gesichert werden konnte.

Für uns war klar, wenn wir gerade gegenüber Ländern mit steuerfinanzierten Krankenversicherungssystemen wettbewerbsfähig bleiben wollen, müssen wir einen weiteren Anstieg der Lohnzusatzkosten verhindern. Nur so wird es uns langfristig gelingen, Arbeitsplätze zu schaffen oder sicherer zu machen.

Deshalb haben wir die Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge so angelegt, dass steigende Gesundheitsausgaben nicht zu einem Anstieg der Lohnnebenkosten führen.

Unser Ziel war und ist es, die Lohnzusatzkosten stabil zu halten und berechenbarer zu machen. Deshalb bleibt der Arbeitgeberbeitragssatz jetzt auch bei steigenden Gesundheitskosten dauerhaft fest. Damit kein Versicherter überfordert wird, haben wir auf einen steuerfinanzierten sozialen Ausgleich Wert gelegt.

Die Abkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten ist uns damit sozial verträglich gelungen.

Arbeitgeber können nun auch in Krisenzeiten die Belastung für ihr Unternehmen begrenzen. In konjunkturstarken Phasen dagegen besteht für die Arbeitnehmer die Möglichkeit, höhere Lohnabschlüsse durchzusetzen. Unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten kann diese höhere Flexibilität aller Beteiligten nur sinnvoll sein. Ich denke, da stimmen Sie mir zu.

Im Arzneimittelbereich haben wir mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes eine Marktordnung geschaffen, in der die Beteiligten flexibel agieren und gestalten können.

Wir haben nun eine neue Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Medikamenten: Ein neues Medikament steht den Patienten auch künftig sofort zur Verfügung. Bei jedem neuen Arzneimittel muss aber frühzeitig belegt werden, dass es einen Fortschritt darstellt im Vergleich zu bereits vorhandenen Medikamenten.

Danach wird in direkten Verhandlungen der Arzneimittelhersteller mit dem GKV-Spitzenverband der Preis für das Präparat bestimmt.

Der Zusatznutzen, den ein Medikament für Patientinnen und Patienten hat, ist damit für den Preis des Präparates relevant. Bei Arzneimitteln ohne Zusatznutzen wird die Erstattungshöhe begrenzt und zwar auf den Preis vergleichbarer Medikamente.

Dass dieser Weg funktioniert, hat sich vor kurzem bei einem Herzmittel gezeigt. Dieses Präparat wurde bereits nach den neuen Regeln bewertet.

Nachdem wir auf der Finanzierungsseite für stabile und nachhaltige Bedingungen für das Gesundheitssystem gesorgt haben, gehen wir in diesem Jahr verschiedene "Baustellen" auf der Versorgungsseite an. Mit dem Versorgungstrukturgesetz haben wir insbesondere Maßnahmen entwickelt, um dem drohenden Ärztemangel zu begegnen. Wir setzen dabei vor allem auf Anreize und nicht auf staatliche Planung.

Es geht um gezielte Verbesserungen der Versorgung, um bessere Verzahnung der Leistungssektoren, um schnelleren Zugang zu Innovationen und um mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.

Auf verschiedenen Steuerungs- und Verantwortungsebenen des Gesundheitssystems werden deshalb starre Planvorgaben gelockert. Es werden den Beteiligten flexible Möglichkeiten eröffnet, den regionalen Gegebenheiten und Erfordernissen entsprechend in größerer Eigenverantwortung die gesundheitliche Versorgung zu steuern. Und ich freue mich, dass viele unserer Maßnahmen auch von Ihnen als sinnvoll erachtet werden.
•    Stichworte sind insbesondere:
o    eine zielgenauere und regionalen Besonderheiten Rechnung tragende flexible Ausgestaltung der Bedarfsplanung mit erweiterten Einwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Länder,
o    ein Ausbau der Instrumente zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung mit entsprechenden Anreizen auch im Vergütungssystem sowie die Förderung flexibler Versorgungskonzepte sowie
o    Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade auch im ärztlichen Bereich.

•    Weitere Reformen im System der vertragsärztlichen Vergütung sorgen für eine Flexibilisierung und Regionalisierung der Honorarverteilung.
•    Die vertragszahnärztliche Vergütung wird weiterentwickelt. Die starren Budgets werden abgeschafft. Den regionalen Vertragspartnern werden größere Verhandlungsspielräume für die Vereinbarungen der Gesamtvergütungen eröffnet.
•    Trotz aller Ansätze neuer Versorgungsformen besteht heute noch zwischen ambulanter und stationärer Versorgung eine viel zu große Trennung, verhindern unterschiedliche Regelungen (Vergütung, Qualitätssicherung etc.) ein reibungsloses Ineinandergreifen der Versorgung. Dies betrifft insbesondere Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen, die spezialärztliche Leistungen erfordern, die sowohl in Krankenhäusern als auch ambulant erbracht werden können.

Deshalb werden wir nun schrittweise einen sektorverbindenden Versorgungsbereich der ambulanten spezialärztlichen Versorgung einführen. Diese Leistungen sollen künftig unter gleichen Qualitäts- und Vergütungsbedingungen sowohl von Krankenhausärzten als auch von niedergelassenen Vertragsärzten erbracht werden können. Eine bestmögliche Versorgung der Versicherten steht dabei im Mittelpunkt und nicht mehr die Frage, wer die Leistung erbringt.

Mehr Freiheit, und damit auch mehr Wettbewerb, gilt es im Verhältnis von Kassen und Leistungserbringern zu erreichen. Bessere oder preisgünstigere Angebote, effizientere Strukturen, kurz: Innovationen – das erreicht man vor allem über wettbewerbliche Suchprozesse der einzelnen Kassen und Leistungserbringer vor Ort.
•    Hier haben wir im Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes mit einer Ausweitung der Satzungsleistungen wichtige Schritte unternommen, die den Kassen erheblich mehr Spielraum geben, den unterschiedlichen Wünschen der Versicherten Rechnung zu tragen.

Die Gesundheitspolitik der Bundesregierung hat das Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen vom medizinischen Fortschritt profitieren können. Daher sollen medizinische Innovationen so schnell wie möglich allen Versicherten zur Verfügung stehen. Der jüngst gestartete, von BMG, BMWi und BMBF gemeinsam initiierte "Strategieprozess" Medizintechnik wird im nächsten Jahr Handlungsempfehlungen vorlegen, um hierfür die Voraussetzungen weiter zu verbessern.

Da im Kontext des demografischen Wandels mit einer weiter steigenden Nachfrage nach Gesundheits- und Pflegeleistungen zu rechnen ist, wird der Bedarf nach adäquat qualifizierten Arbeitskräften in den Heil- und Pflegeberufen auch in Zukunft weiter zunehmen.

Das Versorgungsstrukturgesetz enthält daher auch ein ganzes Bündel von Maßnahmen, um zukünftig eine gute ärztliche Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten sicherzustellen. Damit soll gewährleistet werden, dass in allen Regionen Deutschlands genügend Ärztinnen und Ärzte für eine wohnortnahme, medizinische Versorgung zur Verfügung stehen.  Ich freue mich, dass Sie vom Wegfall der Residenzpflicht über den  Aufkauf von Vertragsarztsitzen bis hin zur Delegation ärtzl. Leistungen bei vielen Punkten mit uns einer Meinung sind.

Uns ist aber auch bewusst, dass wir nicht nur auf dem heimischen Markt Arbeitskräfte finden werden. Mit dem Anerkennungsgesetz haben wir die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen erleichtert; das gilt auch für die Berufe im Gesundheitswesen. Und mit dem Fachkräftekonzept der Bundesregierung ist zudem beschlossen worden, angesichts des drohenden Ärztemangels auch für die Berufsgruppe der Ärzte die sonst notwendige sog. Vorrangprüfung auszusetzen. Eine Beschäftigung ausländischer Ärzte in Deutschland ist damit deutlich einfacher als bisher möglich – immer vorausgesetzt, die entsprechende Qualifikation liegt vor.

Um dem steigenden Fachkräftebedarf in der Altenpflege gerecht zu werden, haben die Ressorts BMFSFJ, BMG, BMAS und BMBF zudem gemeinsam mit Ländern und Verbänden eine "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" gestartet. Ziel ist es, die jeweiligen Anstrengungen zur Sicherung des Berufsnachwuchses und zur Verbesserung der Fachkräftesituation in der Altenpflege zu bündeln und mit möglichst konkreten Vereinbarungen die Ausbildungskapazitäten in der Altenpflege zu erhöhen.

Auch die Pflegeversicherung steht angesichts der demografischen Entwicklung vor erheblichen Herausforderungen. Nach wie vor wird sie ausschließlich über einkommensabhängige Beiträge finanziert; sie ist damit mittel- und langfristig einer schrumpfenden Finanzbasis ausgesetzt. Wir wollen die Pflegeversicherung deshalb so weiterentwickeln, dass alle Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft ihr Recht auf eine würdevolle Pflege und Betreuung einlösen können.

Allein in Form der bisherigen Umlagefinanzierung wird die Pflegeversicherung ihre Aufgabe, eine verlässliche Teilabsicherung der Pflegekosten zu garantieren, dabei langfristig nicht erfüllen können.
Vor diesem Hintergrund haben wir mit den Reform-Eckpunkten vereinbart, private Pflegezusatzversicherungen künftig ähnlich wie die Riester-Rente zu fördern. Mit der Reform sollen zudem die Leistungen für die betroffenen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen flexibler ausgestaltet werden. Außerdem wollen wir die Leistungen speziell für Demenzkranke deutlich verbessern.




Aus meiner Sicht benötigt das Gesundheitswesen eine Rückbesinnung auf den Kerngehalt der Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Im Einklang mit diesen Prinzipien richtet die Bundesregierung ihre Gesundheitspolitik aus.

•    Wir wollen eine fairen und funktionsfähigen Wettbewerb im Gesundheitswesen. Machtkonzentrationen und Machtmissbrauch gilt es zu verhindern. Nicht durch zentrale Steuerung und Planung, sondern durch eine konsistente, ordnungspolitische Rahmensetzung für dezentrale Wettbewerbsprozesse kommen wir zu effizienten und innovativen Lösungen im Interesse einer besseren Versorgung.

•    Dazu bauen wir Regulierung und Bürokratie ab, schaffen mehr Transparenz für mündige Bürgerinnen und Bürger und ermöglichen mehr Wahlfreiheit und Eigenverantwortung.

Durch dieses Umsteuern werden wir dauerhaft zu einem besseren Gesundheitssystem kommen, das auf die kommenden Herausforderungen angemessen reagieren und auch in Zukunft einen gleichberechtigten Zugang zur medizinischen Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten kann.



 

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