Rede bei der Bertelsmann-Stiftung ''Regionale Variationen im deutschen Gesundheitswesen'' (28.09.2011)
Ulrike Flach war am 28.09.2011 bei der Bertelsmann-Stiftung, bei der Sie einen Vortrag über ''Regionale Variationen im deutschen Gesundheitswesen'' hielt. Dabei sprach Sie über ein bürgernahes Gesundheitswesen, die Akteure im Gesundheitswesen und neue Wege für Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung.

Dr. Brigitte Mohn
Mitglied des Vorstandes der Bertelsmann-Stiftung Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich der Bertelsmann-Stiftung ganz herzlich dafür danken, dass sie sich seit Jahren auch gesundheitspolitisch engagiert. Eine bürgernahes Gesundheitswesen, eine gute Gesundheitsversorgung für alle – darauf richten Sie den Fokus, bringen Akteure im Gesundheitswesen zusammen und suchen neue Wege für Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung. In diesem Sinne ist auch diese aktuelle Initiative entstanden, die sich mit Über-, Unter- und Fehlversorgung sowie neuen Lösungsstrategien befasst. Für dieses Engagement danke ich Ihnen ganz herzlich.
Bereits zu Beginn der Legislaturperiode hat die Bundesregierung versprochen, wesentliche Weichenstellungen vorzunehmen für ein zukunftsfestes, bedarfsgerechtes und bürgernahes Gesundheitswesen. Diese Versprechen lösen wir Schritt für Schritt ein. Wir gehen zur Zeit – nach dem GKV-Finanzierungsgesetz und nach dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes - den nächsten großen Schritt mit dem geplanten Versorgungsstrukturgesetz:
Mit diesem Gesetz führt die Bundesregierung die jüngsten Refor-men des Gesundheitswesens nahtlos fort. Wir schaffen die Vo-raussetzungen für
• Verbesserungen der medizinischen Versorgung,
• für eine bessere Verzahnung der Leistungssektoren,
• für einen schnelleren Zugang zu Innovationen und
• für mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.
Blicken wir kurz zurück:
Wir haben zunächst mit der Finanzreform die finanziellen Grundlagen des Gesundheitssystems auf eine solide Basis gestellt. Gleichzeitig haben wir ein Milliardendefizit in der GKV verhindert.
Wir haben mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes eine neue Balance geschaffen zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Arzneimitteln. Damit sichern wir die Qualität der Arzneimittelversorgung und sorgen für einen effizienten Einsatz der finanziellen Mittel.
Mit dem Versorgungsstrukturgesetz stellen wir nun die Weichen dafür, dass die medizinische Versorgung mittel- und langfristig flächendeckend gesichert und gleichzeitig verbessert wird.
Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass in allen Regionen Deutschlands – auch in strukturschwachen Regionen - auch in Zukunft genügend Ärztinnen und Ärzte für eine wohnortnahe, bedarfsgerechte medizinische Versorgung zur Verfügung stehen.
Wir sorgen dafür, dass heute noch bestehende Lücken zwischen stationärer und ambulanter Versorgung geschlossen werden, indem wir einen neuen ambulanten spezialärztlichen Versorgungsbereich einführen.
Wir sorgen dafür, dass die Innovationsfähigkeit des Gesundheitswesens wächst.
Wir bauen weiter Bürokratie ab und schaffen auf allen Ebenen mehr Flexibilität, mehr Spielräume, mehr Steuerungsmöglichkeiten für diejenigen, die vor Ort die medizinische Versorgung gestalten.
Das sind in Kurzform wesentliche Elemente des geplanten Versorgungsstrukturgesetzes.
Die Gründe des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs liegen auf der Hand: Schwerwiegende chronische Erkrankungen und Multimorbidität nehmen tendenziell zu. Dies führt zu einem steigenden Bedarf an medizinischen Leistungen. Gleichzeitig sinkt tendenziell aufgrund der demografischen Entwicklung auch das Nachwuchspotenzial in medizinischen und pflegerischen Berufen.
Werden die Rahmenbedingungen nicht geändert, so droht insbesondere in ländlichen Regionen ein Mangel an Hausärzten, aber auch an Fachärzten. Dieser Mangel wirkt sich für die Patienten und ihre Versorgung direkt aus.
Wir brauchen deshalb ein Bündel von Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen, um strukturellen Problemen der Versorgung rechtzeitig zu begegnen.
In der ambulanten Versorgung geht es vor allem darum, die bisher viel zu starre Bedarfsplanung flexibler zu gestalten. Die Länder erhalten mehr Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte als bisher. Starre Planvorgaben werden gelockert und flexible Möglichkeiten eröffnet, entsprechend den regionalen Gegebenheiten und in größerer Verantwortlichkeit der Beteiligten die gesundheitliche Versorgung zu steuern.
Die Sicherstellungsinstrumente werden ausgebaut und durch weitere gezielte finanzielle Fördermaßnahmen ergänzt. Aus der Fülle der Maßnahmen hier nur einige Stichworte:
• Kassenärztliche Vereinigungen können durch Strukturfonds Niederlassungen gezielt fördern.
• Ärzte in Reha- und Pflegeeinrichtungen können in unterversorgten Gebieten künftig zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung ermächtigt werden, bei Krankenhäusern wird dies erleichtert.
• Der sektorenübergreifende Notdienst wird gestärkt.
• Kommunale Träger können künftig mit Zustimmung der KVen Praxen als Eigeneinrichtung betreiben.
• Flexible Versorgungskonzepte wie z.B. Zweigpraxen und Telemedizin werden ausgebaut.
• Ärztinnen und Ärzte, die längere Zeit in einem unterversorgten Gebiet tätig waren, bekommen später bessere Chancen bei einer Bewerbung um einen anderen Vertragsarztsitz.
Wir wollen damit auch Überregulierungen reduzieren. Dies ist Teil einer liberalen Gesundheitspolitik. Überall dort, wo starre Bürokratie die Entfaltung von sinnvollen Lösungen verhindert, müssen wir handeln.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem geplanten Versorgungsstrukturgesetz werden wir weitere Reformen im System der vertragsärztlichen Vergütung einleiten. Wir sorgen für eine Flexibilisierung und Regionalisierung der Honorarverteilung. So kann künftig regionalen Gegebenheiten und Besonderheiten besser Rech-nung getragen werden.
Gleichzeitig werden Überregulierungen abgebaut. Hierzu gehört, dass die Verpflichtung der Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene, für die Ärztinnen und Ärzte Richtlinien zur Dokumentation der ärztlichen Behandlungsdiagnosen zu erarbeiten (ambulante Kodierrichtlinien), künftig entfällt.
Neben diesen Maßnahmen brauchen wir weiterhin Veränderungen in den eigentlichen Strukturen unseres Gesundheitswesens. Das GKV-Versorgungsstruktur-gesetz stellt deshalb auch in diesem Bereich wichtige Weichen.
Trotz aller Ansätze neuer Versorgungsformen besteht heute noch zwischen ambulanter und stationärer Versorgung eine viel zu große Trennung, verhindern unterschiedliche Regelungen z.B. in der Vergütung und bei der Qualitätssicherung ein reibungsloses Ineinandergreifen der Versorgung.
Dies betrifft insbesondere Patientinnen und Patienten mit Erkran-kungen, die spezialärztliche Leistungen erfordern, die sowohl in Krankenhäusern als auch ambulant erbracht werden können.
Deshalb werden wir nun schrittweise einen sektorverbindenden Versorgungsbereich der ambulanten spezialärztlichen Versorgung einführen.
Eine bestmögliche Versorgung der Versicherten steht dabei im Mittelpunkt und nicht mehr die Frage, wer die Leistung erbringt.
Deshalb sollen spezialärztliche Leistungen künftig unter gleichen Qualitäts- und Vergütungsbedingungen sowohl von Krankenhausärzten als auch von niedergelassenen Vertragsärzten erbracht werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Gesundheitswesens ist auch, dass Innovationen möglichst rasch Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen.
Nicht immer jedoch ist der Nutzen solcher Methoden aus-reichend genug belegt, um über eine flächendeckende Einführung entscheiden zu können. Deshalb erhält der Gemeinsame Bundesausschuss nun ein neues Instrument für die Erprobung von Methoden, deren Nutzen noch nicht mit hinreichender Evidenz belegt ist:
Innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Potenzial kann der Gemeinsame Bundesausschuss künftig zeitlich begrenzt unter strukturierten Bedingungen bei gleichzeitigem Erkenntnisgewinn unter Aussetzung des Bewertungsverfahrens erproben.
Die angemessene Beteiligung und Beratung der betroffenen Fachkreise im G-BA-Verfahren wird gesichert.
Darüber hinaus wird die Datengrundlage für die Versorgungsforschung und zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems deutlich verbessert. Hierzu werden die Datentransparenzregelungen gemäß §§ 303a ff SGB V neu konzipiert. Künftig können pseudonymisierte Daten aus dem Morbi-RSA zu Zwecken der Versorgungsforschung verwendet werden.
Im Zuge des geplanten Versorgungsstrukturgesetzes werden wir auch – wo immer möglich – weitere Entbürokratisierungen und Deregulierungen vornehmen.
Ich will es nochmals hervorheben, dies ist für mich ein Kernele-ment liberaler Gesundheitspolitik.
Im Bereich der Richtgrößen und der Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind Deregulierungen und Flexibilisierungen vorgesehen, die das Prinzip "Beratung vor Regress" stärken.
Zudem erhalten Versicherte den Anspruch, notwendige Heilmittelbehandlungen bei Bedarf langfristig genehmigen zu lassen. Solche Behandlungen unterliegen nicht mehr den Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Im Bereich der DMP wird es Entlastungen geben bei der Zulas-sung und Durchführung solcher Programme. Die Regelungskompetenz für die Inhalte der DMP wird vom Bun-desministerium für Gesundheit auf den Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen. Damit können Vorgaben zur evidenzbasierten und strukturierten Behandlung im Rahmen der DMP schneller und flexibler in der Fläche implementiert werden.
All dies wird die Versorgung der Patientinnen und Patienten deutlich verbessern.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Innovationen entstehen nicht in regulierten, durchgeplanten Sys-temen. Innovationen entstehen durch Wettbewerb, durch Kreativität, durch Entfaltungsmöglichkeiten. Deshalb haben bereits mit dem GKV-Finanzierungsgesetz die Versicherten mehr Wahlfreiheit und die Krankenkassen mehr Spielräume für die Gestaltung einer optimalen Versorgung bekommen. Diesen Weg werden wir weiter gehen und im Rahmen des geplanten Versorgungsstrukturgesetzes die wettbewerblichen Spielräume der Krankenkassen weiter vergrößern, damit Patientinnen und Patienten künftig auf breiterer Basis Angebote nutzen können, die ihrem individuellen Bedarf entsprechen.
Hierzu wird den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, ihre Satzungsleistungen zu erweitern. Künftig können Krankenkassen z.B.
• die Kosten für künstliche Befruchtung in voller Höhe übernehmen,
• den täglichen Zuschuss zu ambulanten Vorsorgeleistungen über den gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrag von 13 Euro hinaus erhöhen oder
• Leistungen von Heilpraktikern finanzieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
soweit zu den wesentlichen Regelungen des geplanten Versorgungsstrukturgesetzes, das nun zügig parlamentarisch beraten werden wird. Das Gesetz soll im Wesentlichen am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Wir verbessern die Versorgung der Patientinnen und Patienten, wir eröffnen neue Möglichkeiten zur gezielten Ausgestaltung einer bedarfsgerechten, wohnortnahen Versorgung, orientiert an den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen. In diesem Sinne sind "Variationen im Gesundheitswesen" durchaus erwünscht und sinnvoll.
