Ulrike Flach - Ihre Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mülheim/Essen - Reden PSts

Rede auf dem MCC Health World-Kongresses 2011 28. Juni 2011, Berlin


Es ist eine alte Weisheit, dass Stillstand Rückschritt bedeutet. In kaum einem Politikbereich zeigt sich dies so deutlich wie in der Gesundheitspolitik. Viele Schritte sind notwendig, um veränderten Rahmenbedingungen frühzeitig Rechnung zu tragen und das System mittel- und langfristig auf aktuelle Herausforderungen ein-stellen zu können.

Wir gehen auf diesem Weg – nach dem Gesetz zur nachhalti-gen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und nach dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes - nun den nächsten großen Schritt:

Morgen und übermorgen sind die Anhörungen der Verbände, der Ressorts und der Länder zu unserem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der ge-setzlichen Krankenversicherung. Der Gesetzentwurf wird dann zü-gig ins Kabinett und in die parla-mentarischen Beratungen gehen. Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Nahtloses Inei-nandergreifen der Reformen    Mit diesem Versorgungsstrukturgesetz führt die Bundesregierung die Reformen des Gesundheits-wesens nahtlos fort. Wir schaffen die Voraussetzungen für
•    Verbesserungen der Versorgung,
•    für eine bessere Verzahnung der Leistungssektoren,
•    für einen schnelleren Zugang zu Innovationen und
•    für mehr Wettbewerb, der In-novationen hervorbringt.

Blicken wir kurz zurück:

Wir haben zunächst mit der Finanzreform die finanziellen Grundlagen des Gesundheitssys-tems auf eine solide Basis ge-stellt. Gleichzeitig haben wir ein Milliardendefizit in der GKV ver-hindert.

Wir haben mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes eine neue Balance geschaffen zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Arzneimitteln. Damit sichern wir die Qualität der Arzneimittelversorgung und sor-gen für einen effizienten Einsatz der finanziellen Mittel.

Mit dem Versorgungsstrukturge-setz stellen wir nun die Weichen dafür, dass die medizinische Ver-sorgung mittel- und langfristig flä-chendeckend gesichert und gleichzeitig verbessert wird.

Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass in allen Regionen Deutschlands – auch in struktur-schwachen Regionen - auch in Zukunft genügend Ärztinnen und Ärzte für eine wohnortnahe, bedarfsgerechte medizinische Ver-sorgung zur Verfügung stehen.

Wir sorgen dafür, dass heute noch bestehende Lücken zwi-schen stationärer und ambulanter Versorgung geschlossen werden, indem wir einen neuen spezial-ärztlichen Versorgungsbereich einführen.

Wir verbessern die Vorausset-zungen dafür, dass Innovationen möglichst rasch in die Versorgung einfließen, indem wir dem Gemeinsamen Bundesausschuss ein neues Instrument zur Erprobung nichtmedikamentöser Untersuchungs- und Behand-lungsmethoden geben.

Wir eröffnen Krankenkassen neue Wettbewerbsspielräume, indem sie künftig ihre Satzungsleistungen - z.B. häusliche Kran-kenpflege und Haushaltshilfe oder Vorsorge- und Reha-Maßnahmen – ausweiten können.

Wir bauen weiter Bürokratie ab und schaffen auf allen Ebenen mehr Flexibilität, mehr Spielräu-me, mehr Steuerungsmöglichkei-ten für diejenigen, die vor Ort die medizinische Versorgung gestal-ten.

Das sind in Kurzform wesentliche Elemente des geplanten Versor-gungsstrukturgesetzes.
    
Handlungsbedarf aufgrund verän-derter Rahmen-bedingungen
    Die Gründe des gesetzgeberi-schen Handlungsbedarfs liegen auf der Hand: Schwerwiegende chronische Erkrankungen und Multimorbidität nehmen tenden-ziell zu. Dies führt zu einem steigenden Bedarf an medizinischen Leistungen. Gleichzeitig sinkt tendenziell aufgrund der demografischen Entwicklung auch das Nachwuchspotenzial in medizini-schen und pflegerischen Berufen.

Werden die Rahmenbedingungen nicht geändert, so droht insbe-sondere in ländlichen Regionen ein Mangel an Hausärzten, aber auch an Fachärzten. Dieser Mangel wirkt sich für die Patien-ten und ihre Versorgung direkt aus.

Wir brauchen deshalb ein Bündel von Maßnahmen auf unterschied-lichen Ebenen, um strukturellen Problemen der Versorgung rechtzeitig zu begegnen.

Entsprechende Maßnahmen haben wir im Rahmen einer Bund-Länder-Kommission erörtert. Die dort entwickelten Vorschläge sind weitestgehend in den Referen-tenentwurf eingeflossen und in einer weiteren Bund-Länder-Besprechung konsentiert worden.
Bedarfsplanung
    In der ambulanten Versorgung geht es vor allem darum, die bis-her viel zu starre Bedarfsplanung flexibler zu gestalten. Die Länder erhalten mehr Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte als bisher. Starre Planvorgaben werden ge-lockert und flexible Möglichkeiten eröffnet, entsprechend den regi-onalen Gegebenheiten und in größerer Verantwortlichkeit der Beteiligten die gesundheitliche Versorgung zu steuern.

Sicherstellungs-instrumente    Die Sicherstellungsinstrumente werden ausgebaut und durch weitere gezielte finanzielle Fördermaßnahmen ergänzt. Aus der Fülle der Maßnahmen hier nur einige Stichworte:
•    Kassenärztliche Vereinigungen können durch Strukturfonds Niederlassungen gezielt för-dern.
•    Ärzte in Reha- und Pflegeein-richtungen können in unterver-sorgten Gebieten künftig zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung ermächtigt werden, bei Krankenhäusern wird dies erleichtert.
•    Der sektorenübergreifende Notdienst wird gestärkt.
•    Kommunale Träger können künftig mit Zustimmung der KVen Praxen als Eigeneinrichtung betreiben.
•    Mobile Versorgungskonzepte wie z.B. Zweigpraxen und Te-lemedizin werden ausgebaut.
•    Ärztinnen und Ärzte, die längere Zeit in einem unterversorgten Gebiet tätig waren, bekommen später bessere Chancen bei Bewerbung um einen anderen Vertragsarztsitz.
•     Wir wollen damit auch Überre-gulierungen reduzieren. Dies ist Teil einer liberalen Gesundheitspolitik. Überall dort, wo starre Bürokratie die Entfaltung von sinnvollen Lösungen ver-hindert, müssen wir handeln.
 
Familie und Be-ruf    Dazu gehören auch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade auch im ärztlichen Bereich, um die Rahmenbedingungen insgesamt für die Ausübung ärztlicher Tätig-keiten zu verbessern.

Bessere Vertei-lung der Mediziner    Wir gehen mit dem Versorgungsstrukturgesetz zudem – anders als häufig behauptet – das Thema Überversorgung an.

•    Wir erweitern die Möglichkeit der Kassenärztlichen Vereini-gungen, in überversorgten Ge-bieten den freiwilligen Verzicht auf die vertragsärztliche Zulas-sung finanziell zu fördern. Hier-zu wird die bisherige Be-schränkung der Förderung auf Ärztinnen und Ärzte, die min-destens 62 Jahre alt sind, aufgehoben. Es wird zudem klargestellt, dass auch der Aufkauf einer Arztpraxis durch die Kassenärztliche Vereinigung bei Verzicht auf eine Ausschreibung zur Nachbesetzung eine Möglichkeit der finanziellen Förderung darstellt.

•    Zudem wird es den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglicht, bei der Ausschreibung von Vertragsarztsitzen zur Nachbesetzung in überversorgten Planungsbereichen ein Vorkaufsrecht auszuüben. Auch in diesem Fall findet eine Nachbesetzung nicht mehr statt.

•    Und die Zulassungsausschüsse erhalten die Möglichkeit zur Befristung von Zulassungen in offenen Planungsbereichen mit einem Versorgungsgrad ab 100 %.



    Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem geplanten Versorgungsstrukturgesetz werden wir weitere Reformen im System der vertragsärztlichen Vergütung einleiten. Wir sorgen für eine Flexibilisierung und Regionalisierung der Honorarverteilung. So kann künftig regionalen Gegebenheiten und Besonderheiten besser Rechnung getragen werden.

Gleichzeitig werden Überregulierungen abgebaut. Hierzu gehört, dass die Verpflichtung der Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene, für die Ärztinnen und Ärzte Richtlinien zur Dokumentation der ärztlichen Behandlungsdiagnosen zu erarbeiten (ambulante Kodierrichtlinien), künftig entfällt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie kennen die Kritik der Krankenkassen an der vorgesehenen Regionalisierung der Vergütung. Der Vorwurf, es werde eine "Gelddruckmaschine für Ärzte" installiert, wird jedoch nicht richti-ger, je öfter er widerholt wird. Richtig ist vielmehr: Durch die Regionalisierung der vertragsärztlichen Vergütungssystematik entstehen keineswegs per se Mehrausgaben für die Kranken-kassen. Schon seit der 2009 voll-zogenen Honorarreform liegt das Morbiditätsrisiko bei den Kran-kenkassen. Dies ist also nicht neu.

Es bleibt auch wie bisher bei einer Budgetierung in Form einer Gesamtvergütung mit Mengen-steuerung, das heißt, die begrenzten Mittel werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen im Benehmen mit den Krankenkassen nach einem Honorar-verteilungsmaßstab verteilt. Krankenkassen, deren Versicher-te im Vergleich zu anderen Krankenkassen einen relativ höheren Behandlungsaufwand aufweisen, entrichten auch höhere Honorarsummen an die KVen.

In der Begründung der entsprechenden Regelungen ist aus-drücklich ausgesagt, dass bei den diesen Honoraranpassungen zugrunde liegenden Leistungsmengen die Mengensteuerungs-effekte der künftigen Honorarver-teilungsmaßstäbe berücksichtigt werden müssen.

Die gesetzestechnische Umset-zung dieser Regelungen werden wir – auch im Lichte der Anhö-rungen – bis zum Kabinettsent-wurf noch einmal genauestens prüfen.
  

Sehr geeehrte Damen und Her-ren,

die vertragszahnärztliche Vergü-tung wird ebenfalls weiterentwickelt. Die starren Budgets werden abgeschafft. Den regionalen Ver-tragspartnern werden größere Verhandlungsspielräume für die Vereinbarungen der Gesamtver-gütungen eröffnet.

Durch die einmalige Ermittlung landesdurchschnittlicher Punktwerte und Berücksichtigung die-ser Werte als Ausgangsbasis bei Vergütungsvereinbarungen wer-den gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenkassen geschaffen.

    Neben diesen Maßnahmen brauchen wir weiterhin Veränderungen in den eigentlichen Strukturen unseres Gesundheitswesens.

    Trotz aller Ansätze neuer Versorgungsformen besteht heute noch zwischen ambulanter und statio-närer Versorgung eine viel zu große Trennung, verhindern unterschiedliche Regelungen z.B. in der Vergütung und bei der Qualitätssicherung ein reibungsloses Ineinandergreifen der Versorgung.

Dies betrifft insbesondere Patien-tinnen und Patienten mit Erkran-kungen, die spezialärztliche Leistungen erfordern, die sowohl in Krankenhäusern als auch ambulant erbracht werden können.

Deshalb werden wir nun schritt-weise einen sektorverbindenden Versorgungsbereich der ambulanten spezialärztlichen Versorgung einführen.

Eine bestmögliche Versorgung der Versicherten steht dabei im Mittelpunkt und nicht mehr die Frage, wer die Leistung erbringt.

Deshalb sollen spezialärztliche Leistungen künftig unter gleichen Qualitäts- und Vergütungsbedin-gungen sowohl von Krankenhausärzten als auch von niedergelassenen Vertragsärzten erbracht werden können.

Die Konkretisierung und Ergän-zung dieses Versorgungsbereichs erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss im Rahmen gesetzlicher Vorgaben durch Richtlinien.

Darin erfolgt für alle Leistungs-erbringer eine einheitliche Fest-legung der jeweiligen medizinisch-inhaltlichen Anforderungen sowie der besonderen Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

Grundsätzlich besteht freier Zugang für Leistungserbringer, wenn die Erfüllung der jeweils festgelegten Anforderungen nachgewiesen werden kann.


    Sehr geehrte Damen und Herren,

ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Gesundheitswesens ist, dass Innovationen möglichst rasch Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen.

Nicht immer jedoch ist der Nutzen solcher Methoden ausreichend genug belegt, um über eine flächendeckende Einführung entscheiden zu können. Deshalb erhält der Gemeinsame Bundesausschuss nun ein neues Instrument für die Erprobung von Me-thoden, deren Nutzen noch nicht mit hinreichender Evidenz belegt ist:

Innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Po-tenzial kann der Gemeinsame Bundesausschuss künftig zeitlich begrenzt unter strukturierten Be-dingungen bei gleichzeitigem Erkenntnisgewinn unter Aussetzung des Bewertungsverfahrens erproben.

Die angemessene Beteiligung und Beratung der betroffenen Fach-kreise im G-BA-Verfahren wird gesichert.

Die Finanzierung der wissen-schaftlichen Begleitung und Aus-wertung der Erprobung erfolgt über den Systemzuschlag nach § 139c SGB V, die Hersteller werden an der Finanzierung beteiligt.

Darüber hinaus wird die Datengrundlage für die Versorgungsforschung deutlich verbessert. Hierzu werden die Datentransparenzregelungen gemäß §§ 303a ff SGB V neu konzipiert. Künftig können pseudonymisierte Daten aus dem Morbi-RSA zu Zwecken der Ver-sorgungsforschung verwendet werden.

Im Übrigen wird im Gesetz ausdrücklich klargestellt, dass die Rechtsprechung des Bundesver-fassungsgerichts, wonach in Fällen lebensbedrohlicher oder ver-gleichbarer Erkrankrungen eine Leistungspflicht der GKV ausnahmsweise auch dann bestehen kann, wenn der medizinische Nutzen der gewünschten Be-handlung nach dem allgemein anerkannten Stand der medizini-schen Erkenntnisse nicht nach-gewiesen ist, für das gesamte Leistungsrecht der GKV gilt.

    Im Zuge des geplanten Versorgungsstrukturgesetzes werden wir auch – wo immer möglich – weitere Entbürokratisierungen und Deregulierungen vornehmen.
Ich will es nochmals hervorheben, dies ist für mich ein Kernelement liberaler Gesundheitspolitik.

So werden die Unternehmen deutlich entlastet durch Änderun-gen des Aufwendungsaus-gleichsgesetzes (AAG). Das Umlageverfahren nach dem AAG wird gestrafft und entbürokrati-siert. Dafür werden ein zentraler Einzug und bundeseinheitliche Beitragssätze vorgesehen.

In der gesetzlichen Krankenver-sicherung werden im Bereich der Richtgrößen und der Wirtschaft-lichkeitsprüfungen Deregulierungen und Flexibilisierungen vorge-nommen, die das Prinzip "Bera-tung vor Regress" stärken. Zu-dem erhalten Versicherte den Anspruch, notwendige Heilmittel-behandlungen bei Bedarf langfristig genehmigen zu lassen. Solche Behandlungen unterliegen nicht mehr den Wirtschaft-lichkeitsprüfungen.

Im Bereich der DMP wird es Ent-lastungen geben bei der Zulas-sung und Durchführung solcher Programme. Die Regelungskompetenz für die Inhalte der DMP wird vom Bundesministerium für Gesundheit auf den Gemeinsamen Bundesausschuss übertra-gen. Damit können Vorgaben zur evidenzbasierten und strukturierten Behandlung im Rahmen der DMP schneller und flexibler in der Fläche implementiert werden.

All dies wird die Versorgung der Patientinnen und Patienten deutlich verbessern.
Mehr Wettbewerb, mehr Freiheit, mehr Selbstbestimmung
   
Sehr geehrte Damen und Herren,

Innovationen entstehen nicht in regulierten, durchgeplanten Systemen. Innovationen entstehen durch Wettbewerb, durch Kreativität, durch Entfaltungsmöglichkeiten. Dabei sind dezentrale Wettbewerbsprozesse zentraler staatlicher Steuerung weit über-legen, wenn es darum geht, effiziente und innovative Lösungen zu entwickeln, die sich unmittelbar an den Bedürfnissen und Wünschen der Patientinnen und Patienten bzw. der Versicherten orientieren.

Deshalb haben bereits mit dem GKV-Finanzierungsgesetz die Versicherten mehr Wahlfreiheit und die Krankenkassen mehr Spielräume für die Gestaltung einer optimalen Versorgung bekommen.

Diesen Weg werden wir weiter gehen und im Rahmen des geplanten Versorgungsgesetzes die wettbewerblichen Spielräume der Krankenkassen weiter vergrößern, damit Patientinnen und Patienten künftig auf breiterer Basis Angebote nutzen können, die ihrem individuellen Bedarf entspre-chen.

Hierzu wird den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, ihre Satzungsleistungen zu erweitern.

Wir denken auch jetzt schon weiter: Gesetzliche Krankenkassen sollen in Zukunft auch Möglichkeiten einer spezifischen Leistungsgestaltung durch Verträge mit Beschäftigtengruppen sowie mit Patientenorganisationen und Behindertengruppen in Form von Gruppentarifen erhalten.

Im Bereich von Gruppentarifen für Beschäftigungsgruppen sollen diese Tarife mit Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung kombiniert werden, um die direkten und indirekten Krank-heitskosten für Krankenkassen und Arbeitgeber zu reduzieren. Gruppentarife mit Patientenorganisationen und Behindertengruppen sollen zu einer stärker präventiv ausgerichteten und strukturierten Versorgung beitragen.

Entsprechende Weichenstellungen werden wir im Rahmen der geplanten Präventionsstrategie vornehmen, um eine nahtlose Verzahnung mit dem präventiven Gesamtkonzept sicherzustellen.

City-BKK:    Hinweisen möchte ich wegen der besonderen Aktualität noch auf den Regelungsbedarf, der im Zusammenhang mit der Schließung der City-BKK erkennbar geworden ist. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist es hier zu nicht akzeptablen Verhaltensweisen gekommen.

Bereits in den Referentenentwurf hat das BMG daher Regelungen eingestellt, die verhindern, dass Krankenkassen die Aufnahme von Mitgliedern einer geschlos-senen Krankenkassen erschweren oder verhindern. Bei grober Pflichtverletzung von Vorstands-mitgliedern können diese künftig auch des Amtes enthoben werden.
Zudem wird klargestellt, dass Leistungsentscheidungen einer geschlossenen Kasse auch für die neue Krankenkasse gelten.

Das BMG wird weiteren Regelungsbedarf prüfen und dem Gesetzgeber die erforderlichen Re-gelungen vorschlagen. So werden sich hoffentlich Vorfälle, wie rund um die Schließung der City-BKK geschehen, künftig nicht mehr wiederholen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

noch bevor der Referentenentwurf zu Papier gebracht war, sprachen böse Zungen vom sogenannten "Ärzteversorgungsgesetz". Die von mir skizzierten vielfältigen Regelungen belegen, dass unser geplantes Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf jeder Seite hält, was der Name verspricht. Wir verbessern die Versorgung der Patientinnen und Patienten, wir eröffnen neue Möglichkeiten zur gezielten Ausgestaltung einer bedarfsgerechten, wohnortnahen Versorgung, orientiert an den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen.

Dies bedeutet für alle Beteiligten mehr Verantwortung, eröffnet ihnen aber gleichzeitig auch neue Gestaltungschancen.

In diesem Sinne wünsche ich Ih-nen weiterhin anregende Gespräche und interessante Diskussionen.
     

 

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