16.08.2010
Verbesserung der Schmerzmittelversorgung von Schwerstkranken
zum Herunterladen: 680-Flach-Schmerzmittelversorgung.pdf (127,88 KB)
Flach: Verbesserung der Schmerzmittelversorgung von SchwerstkrankenZur geplanten Änderung des Betäubungsmittelrechts erklärte die Stellv. Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike Flach:
Die Koalitionsfraktionen haben über eine Änderung des
Betäubungsmittelrechts beraten. Um cannabishaltige Fertigarzneimittel zulassen und für Patienten verschreiben zu können, soll nach einer Vorlage des Bundesgesundheitsministeriums eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen. Diese soll dafür Sorge tragen, dass in Deutschland cannabishaltige Arzneimittel hergestellt und als Therapieoption verschrieben werden können.
Die Änderungen bringen auch eine bessere Versorgung schwerstkranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase mit Schmerzmitteln. Zukünftig sollen Heime, Hospize und Palliativ-Care-Teams Notfallvorräte für nicht mehr benötigte, patientenindividuell verschriebene Betäubungsmittel anlegen dürfen.
Damit stehen schwerstkranken Menschen jederzeit schmerzlindernde Mittel zur Verfügung. Die Änderung ermöglicht auch eine freiere Entscheidung zwischen einer Pflege zu Hause, in einem Hospiz oder einer stationären Versorgung im Krankenhaus.
