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10.01.2007

Stammzellforschung

zum Herunterladen: Stammzellenbericht_Bundesregierung_10.01.07.pdf (33,41 KB)

BERLIN, 10.1.07 Die technologiepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike FLACH, nimmt Stellung zu den Schlussfolgerungen der Bundesregierung zum zweiten Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellengesetzes.

Der heute im Bundeskabinett behandelte Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes zeigt klar und deutlich den Stand internationaler Entwicklungen in der embryonalen Stammzellforschung auf und weist auf neue, nicht verunreinigte Stammzelllinien, die nach 2004 kultiviert worden sind, hin. Diese bieten den Forschern weltweit die Möglichkeit, ihre Forschungsergebnisse später direkt in neue Therapieverfahren einfließen zu lassen.

Deutschen Forschern bleibt dieser Weg jedoch verschlossen, da sie einerseits an die gesetzliche Stichtagsregelung gebunden sind und andererseits eine Mitarbeit an internationalen Projekten mit neuen Stammzelllinien unter Strafe gestellt ist. Das Anlegen eigener embryonaler Stammzelllinien verbietet das deutsche Embryonenschutzgesetz von vornherein.

Jedoch zieht die Bundesregierung aus den richtigen Erkenntnissen des Berichts die falschen Schlüsse. Wir werden unsere Bemühungen im Parlament verstärken, um letztendlich doch noch und über die Fraktionsgrenzen hinaus eine Mehrheit für ein neues Stammzellgesetz zu erreichen, das deutschen Forschern eine diskriminierungsfreie Forschung an und mit embryonalen Stammzellen im eigenen Land und in internationaler Forschungszusammenarbeit erlaubt.


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