Präimplantationsdiagnostik
RedenSehen Sie hier Ulrike Flachs Rede zur 2./3. Beratung zur Präimplantationsdiagnostik vom 07.07.2010 (mehr)
1. Beratung zur Präimplantationsdiagnostik vom 14.04.2011 (mehr)
Sehen Sie hier eine Stellungnahme von Ulrike Flach
Pressemitteilung
-Flach: Entscheidung für die PID ist gut für Paare in Not vom 07.07.2011
-Unionsdebatte um PID hatte Stil und Leidenschaft vom 16.11.2010
-Flach: PID frei abzustimmen ist der angemessene Weg vom 27.10.2010
Gesetzentwürfe
Der Bundestag hat am 7. Juli den von Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann (SPD), Dr. Petra Sitte (Die Linke), Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) und anderen initiierten Gesetzentwurf zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (17/5451) in dritter Lesung angenommen. Drei fraktionsübergreifende Anträge konkurrieren dabei um die Zustimmung der Parlamentarier. 326 Abgeordnete stimmten für die Vorlage, 260 lehnten sie ab. Es gab acht Enthaltungen.
Die 3 Gesetzentwürfe finden Sie hier:
-Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik
Position
| Was ist Präimplantationsdiagnostik? Unter Präimplantationsdiagnostik wird die genetische Untersuchung von Embryonen vor Übertragung in den Uterus der Frau verstanden. Die Durchführung einer PID setzt eine künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation, IVF) voraus. Das mit einer Präimplantationsdiagnostik verbundene Ziel besteht meistens darin, solche Embryonen zu identifizieren und auszuwählen, bei denen bestimmte Chromosomen-Anomalien oder Genmutationen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. Die Diskussionen um die Präimplantationsdiagnostik (PID) im Rahmen der parlamentarischen Debatte um die Stammzellforschung in der vergangenen Legislaturperiode haben gezeigt, dass – neben der grundsätzlichen ethischen Bewertung des Verfahrens – für eine mögliche Entscheidung über die Zulassung bzw. Nichtzulassung in Deutschland die Frage entscheidend ist, ob und wie sich die Anwendung der PID auf einen eng definierten Nutzerkreis eingrenzen lässt (z.B. auf Paare mit einem nachgewiesenen hohen Risiko, ein Kind mit einer schweren genetisch bedingten Erkrankung oder Behinderung zur Welt zu bringen) oder ob eine Indikationsausweitung realistischerweise auf Dauer nicht verhindert werden kann. (Quelle: Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag) |
Für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in engen Grenzen:
Keine Designerbabies, sondern Anwendung bei schweren Krankheiten
Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Präimplantationsdiagnostik (PID) bestätigt die Position, die die FDP seit über zehn Jahren vertritt. PID ist nicht strafbar und verstößt nicht gegen das Embryonenschutzgesetz. Wir haben mehrere Anläufe unternommen, das Embryonenschutzgesetz zu ändern und die Präimplantationsdiagnostik (PID) – in engen rechtlichen Grenzen – zuzulassen. Der BGH hat auch auf den Widerspruch zwischen der Zulässigkeit der Pränataldiagnostik (PND) und dem bisherigen Verbot der PID hingewiesen. Eine Abtreibung nach PND ist für die Frau körperlich und seelisch eine erheblich größere Belastung als ein Verwerfen eines genetisch belasteten Embryos in der Petrischale. Deshalb ist nicht verständlich, warum die PND erlaubt, die PID verboten sein soll. Das Gericht hat auch deutlich gemacht, dass PID dem Ziel des Embryonenschutzgesetzes entspricht, nämlich eine Schwangerschaft herbeizuführen.
Eine Projektgruppe der FDP arbeitet an einem Vorschlag zur Regelung der PID. Wir wollen keine Designerbabies mit Wahl der Haar- und Augenfarbe. Die Abtötung eines Embryos ist nur zur rechtfertigen bei schweren Krankheiten, die das Leben des Kindes und/oder der Mutter gefährden oder zu einer untragbaren Belastung machen. Einen Katalog solcher Erkrankungen soll nicht die Politik, sondern ein Fachgremium festlegen, beispielsweise die Bundesärztekammer. Außerdem soll geregelt werden, wer eine PID durchführen darf, wer die Kosten dafür trägt und wie eine unvoreingenommene Beratung der Eltern erfolgen soll.
Ich glaube, es ist Zeit für eine neue, sachliche Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik.
