Ulrike Flach - Ihre Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mülheim/Essen - Reden PSts

Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung des Stellen-wertes der Selbsthilfe im deutschen Gesundheitswesen anlässlich des gemeinsamen Selbsthilfekongresses 2011 von BARMER GEK und der BAG Selb


Rede von Ulrike Flach
Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit
Mitglied des Deutschen Bundestages


Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung des Stellen-wertes der Selbsthilfe im deutschen Gesundheitswesen


anlässlich
des gemeinsamen Selbsthilfekongresses 2011 von
BARMER GEK und der BAG Selbsthilfe
am 14. November 2011 in Berlin


 
    Sehr geehrter Herr Dr. Danner,
sehr geehrter Herr Dr. Schlenker,
meine sehr verehrten Damen und Herren.


    Gerne habe ich die Aufgabe von Herrn Bundesgesundheitsmi-nister Bahr übernommen, Ihnen heute das Engagement der Bundesregierung bei der gesundheitlichen Selbsthilfe vorzu-stellen.

    Wie Sie selbst durch Ihre tägliche Arbeit als Unterstützer oder Förderer der Selbsthilfe wissen, ist die Selbsthilfe immer mehr zu einer wichtigen Säule bei der gesundheitlichen Versorgung herangewachsen. Man kann dies durchaus als Erfolgsstory bezeichnen.
Es begann damit, dass Betroffene sich aktiv gegenseitig un-terstützten und nicht mehr nur ausschließlich auf professionelle Hilfe durch das medizinische System setzten. Es bestand der Wunsch, das Schicksal in die eigene Hand zu nehmen, Experte bzw. Expertin in eigener Sache zu sein und selbständig nach Gestaltungs- und Lösungsmöglichkeiten mit der Krankheit und der geänderten Lebenssituation zu suchen.

Die große Stärke der Selbsthilfe war und bleibt die Unterstüt-zung von Betroffenen durch Betroffene auf Augenhöhe. Von Krankheit oder Behinderung betroffene Menschen werden selbst zum Experten ihrer Krankheit. Sie geben persönliche Bewältigungsstrategien im Umgang mit ihrer Krankheit an Menschen weiter, die das gleiche Schicksal teilen.

Das Leistungsspektrum beginnt mit dem scheinbar simplen Zuhören und Trost spenden, praktischen Ratschlägen für die Alltagsbewältigung und reicht vom Beratungsangeboten bis hin zu medizinisch orientierten Dienstleistungen und politi-scher Interessenvertretung.

Daraus entwickelte sich eine nachhaltige Bewegung: Aktuell wird von drei Millionen Menschen in ca. 50.000 Selbsthilfe-gruppen mit gesundheitlichen Aspekten ausgegangen. Zu-sammen mit den Gruppen, die sich sozialen Problemen wid-men, sind circa 9 % der erwachsenen Bevölkerung Mitglied in einer der insgesamt 70.000 – 100.000 Selbsthilfegruppen.

Die rund 300 Selbsthilfeorganisationen wiederum verstehen sich als Interessensvertretung von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen sowie deren Angehörigen. Sie verschaffen sich auch im politischen Raum Gehör.

Als Wegweiserfunktion im System der gesundheitlichen und sozialen Dienstleistungsangebote fungieren die Selbsthilfekontaktstellen. Sie verbessern auch die Infrastruktur für die Entstehung und die Kontinuität der Grup-pen.

In der gesamten Bevölkerung genießt die Selbsthilfe ein hohes Ansehen: 90% der Befragten einer aktuellen DAK/Forsa-Studie (2010) sehen Selbsthilfegruppen als sinnvolle Ergänzung zur ärztlichen Behandlung an.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Selbsthilfe unterstützt bei der Bewältigung von Krankheit und Behinderung und deren psychosozialen Folgen. Die Kompetenzen zum selbstorgani-sierten Handeln werden erweitert.

Die Selbsthilfe nützt zuallererst einmal den Betroffenen selbst. Durch den Austausch mit Anderen bilden sich soziale Netze heraus, die wiederum auf das professionelle System einwirken und dieses verändern. Dies ist für mich eine klassische "win-win-Situation".
Selbsthilfe ist gelebte Eigenverantwortung und damit eigentlich eine äußerst liberale Bewegung.

    Ein verlässliches Standbein der Selbsthilfe ist vor allem die Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Jede Krankenkasse muss zurzeit für jeden Versicherten 57 Cent für die Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontakt-stellen zur Verfügung stellen. Das waren 2010 immer-hin rd.39,7 Mio. €. Manche mögen jetzt einwenden, dass dies nur ein geringer Anteil an den GKV-Ausgaben von rd.176 Mrd. € sind.

Da der Gesetzgeber aber seit nunmehr gut 2 Jahren dies als eine verpflichtende Regelung eingeführt hat, ist dies ein ver-lässlicher Aktivposten. Und er kommt der Selbsthilfe tatsäch-lich zugute.

Die konkrete Ausgestaltung des Paragraphen 20 c des Sozialgesetzbuches V wird vom GKV-Spitzenverband unter Beteiligung der vier maßgeblichen Selbsthilfeorganisationen vorgenommen. Hier zeigt sich, wie die Selbstverwaltung in der Regel geräuchlos gemeinsam zu praxistauglichen und an den Bedürfnissen der Selbsthilfe orientierten Regelungen kommt.

Der heutige gemeinsame Selbsthilfekongress ist ebenfalls ein Beispiel für ein harmonisches Miteinander. Hier haben sich die BAG Selbsthilfe mit Ihren über 120 Verbänden und 1 Million Mitgliedern die größte Dachorganisation mit der BARMER GEK als größte Krankenkasse zusammengetan, um Perspektiven zu erörtern.


Meine sehr geehrten Damen und Herren,

    aber auch das Bundesministerium für Gesundheit setzt bei der Selbsthilfeförderung Akzente. Gerade finden wieder die Haushaltsberatungen für das kommende Jahr statt. Wie bereits seit vielen Jahren sind im Einzelplan 15 – so der offizielle Haushaltstitel des BMG – Mittel für die Förderung eingestellt.

Mit rd. 1,9 Mio. € für das Jahr 2012 werden wir erneut modell-hafte Projekte von Selbsthilfeverbänden und –organisationen unterstützen können.

Damit soll die Selbsthilfe befähigt werden, aktuelle Fragen aufzugreifen, um die Selbsthilfe weiterentwickeln zu können.
Die Maßnahmen berücksichtigen ein breites Spektrum unter-schiedlicher Krankheitsbilder einschließlich der in diesen Be-reichen tätigen Selbsthilfeverbände. Es gehören dazu vielfälti-ge heterogene Maßnahmen, die die Bandbreite der gesund-heitlichen Selbsthilfe abdecken.

    Daneben hält aber auch die Pflegeversicherung Fördermittel vor. Diese können verwendet werden zur Förderung und zum Auf- und Ausbau von Gruppen ehrenamtlich Tätiger und bür-gerschaftlich Engagierter sowie von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zum Ziel ge-setzt haben.

Die Fördermittel belaufen sich auf 25 Millionen Euro jährlich. Zusammen mit der Kofinanzierung durch die Länder und Kommunen stehen insgesamt 50 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Damit hat der Gesetzgeber anerkannt, dass der Einsatz eh-renamtlich tätiger und bürgerschaftlich engagierter Menschen sowie die Tätigkeit der Selbsthilfe wichtige ergänzende und unterstützende Elemente in der pflegerischen Versorgung und Betreuung sind. Auch im Rahmen der Pflegeberatung und der Tätigkeit der Pflegestützpunkte hält die Bundesregierung eine Einbeziehung von Ehrenamt, bürgerschaftlichem Engagement und Selbsthilfe für wünschenswert und hilfreich.

    Aber auch hier gilt: Bestand und Weiterentwicklung ist nur dann möglich, wenn neue Herausforderungen angenommen und aktiv gestaltet werden. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen, die durch uns unterstützt werden:

    So macht der demografische Wandel nicht vor der Selbsthilfe halt. Um die Zukunftsfähigkeit eines Selbsthilfeverbandes zu sichern, muss die Nachfolge geregelt sein und das vorhande-ne Wissen weitergegeben werden. Viele Selbsthilfegruppen klagen darüber, dass ihre Gruppe überaltert sind und zu wenig bzw. keine jüngeren Mitglieder nachfolgen. Immer weniger Personen sind bereit, Verantwortung für die Gruppenarbeit zu übernehmen. Die Verbände müssen für junge Menschen, die sich engagieren wollen, attraktiver werden.

Darin unterstützt das Bundesministerium für Gesundheit den Generationenwechsel der Verbände durch die Förderung ent-sprechender Projekte. Insbesondere fördern wir das Projekt "Wissenserhalt beim Generationenwechsel in der gesund-heitsbezogenen Selbsthilfe" des Verbandes Frauenselbsthilfe nach Krebs. Hier werden strukturierte Nachfolgeregelung und Konzepte zum Wissenserhalt entwickelt und erprobt. Wichtig sind dabei Schulungsangebote für die Gruppenleitungen.

    Wie in fast allen gesellschaftlichen Bereichen, werden auch in der Selbsthilfe zunehmen neuen Medien genutzt.

Gerade für die jüngere Generation ist das Internet die Quelle zur Informationsbeschaffung. Ebenso dient es dem Austausch von Informationen für Betroffenen in der Selbsthilfe.

Neuen Medien können durchaus für die Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen genutzt werden. Der Austausch in On-line-Gruppen kann gerade in schwach besiedelten, ländlichen Gegenden zum Teil ein Ersatz für Gruppentreffen sein. Wei-terhin dienen Internet-Auftritte dem Bekanntheitsgrad und der Verbesserung des Image der Selbsthilfe.

Die im Netz zur Verfügung gestellten Datenbanken, wie bei-spielsweise von der Nationalen Kontakt- und Informationsstel-le zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS), haben praktische Vorteile. Sie dienen einer direkten und schnellen Vermittlung der Interessenten an Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen. Homepages und Gesprächsforen sind nicht mehr wegzudenken.

    Ein weiteres Thema ist die Qualitätssicherung im Bereich der Selbsthilfe. Qualitätsgestützte Angebote sind ein Garant für eine möglichst erfolgreiche Arbeit und für die Erreichung der gesetzten Ziele unerlässlich. In der Selbsthilfe ist dieses The-ma noch nicht allgemein verankert. Hier gilt es das Wissen zu verbreitern und positive Beispiele bekannt zu machen.

Modelle und Erfahrungen aus anderen Bereichen, z.B. der Gesundheitsförderung und Prävention, können genutzt und in der Selbsthilfe angewandt werden. Insbesondere werden hier die Selbsthilfeorganisationen, -verbände und –kontaktstellen angesprochen. Methoden zur Qualitätssicherung und -entwicklung sollen dauerhaft in den Einrichtungen verankert und damit die Ergebnisse der Arbeit verbessert werden.

   
    Ein weiteres Feld im Bereich der Selbsthilfe ist die so genann-te Patientenbeteiligung. Im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie in weiteren Gremien der gesetzlichen Krankenversiche-rung, teilweise auch auf Landesebene, haben die maßgebli-chen Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten - wozu natürlich auch Organisationen der Selbsthilfe zählen – ein Mitberatungsrecht.

Dort, wo beispielsweise die maßgeblichen Entscheidungen für die Versorgung und Behandlung getroffen werden, bringen sich Patientinnen und Patienten als sachkundige Personen – unter anderem auch aus dem Bereich der Selbsthilfe  - mit ih-rem Sachverstand und ihrer Kompetenz ein.

Damit können sie zum Beispiel bei der Entscheidung, ob neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zugelassen wer-den sollen, mitdiskutieren.
Außerdem haben die anerkannten Patientenorganisationen auch das Recht, im Gemeinsamen Bundesausschuss eigene Anträge zu stellen und damit selbst Entscheidungen anzusto-ßen.

    Es ist vorgesehen, im Zuge des geplanten Patientenrechtege-setzes die Beteiligung der für die Wahrnehmung der Interes-sen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chro-nisch kranker Menschen maßgeblichen Organisationen bei Entscheidungen des Gesundheitswesens weiter zu stärken Die Regelungen werden derzeit erarbeitet.

    Lassen Sie mich zum Abschluss deutlich unterstreichen: Wir werden auch in Zukunft dafür eintreten, dass die Selbsthilfe ihren eigenständigen Wert, den sie aus der Kompetenz ihrer Akteure erhält, entfalten kann.

Ich möchte die Selbsthilfe auffordern und ermuntern, den Wil-len zur Selbstgestaltung fortzusetzen. Bleiben Sie willens, bleiben Sie aktiv, bleiben Sie kritisch und mischen Sie sich ein! Die Selbsthilfe hat ihren festen Platz im Gesundheits- und Sozialwesen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


 

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