Infektionsschutz
RedenRede beim Deutschen Ärzteforum 2011: Hygieneregister – ist die Politik wirklich am Zug? vom 12.05.2011 (mehr)
Pressemitteilung
- Krankenhaushygiene ist für uns ein Top-Thema (vom 10.01.2011)
Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
und weiterer Gesetze
Position
Der Bundesrat hat am 08. Juli 2011 das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze gebilligt. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um die Hygienequalität in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen zu verbessern. Insbesondere die Zahl von Infektionen mit Krankheitserregern, die gegen Antibiotika resistent sind, soll deutlich reduziert werden.
In Deutschland ziehen sich jährlich ca. 400.000 bis 600.000 Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit einer stationären oder ambulanten medizinischen Behandlung eine Infektion zu. Schätzungsweise zwischen 7.500 bis 15.000 von ihnen sterben jährlich daran. Zwanzig bis dreißig Prozent dieser nosokomialen Infektionen und Todesfälle wären durch eine bessere Einhaltung von bekannten Regeln der Infektionshygiene vermeidbar. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der nosokomialen Infektionen durch Erreger verursacht werden, die gegen Arzneimittel resistent und deshalb schwer zu behandeln sind. Die Selektion und Weiter-verbreitung von resistenten Krankheitserregern ist insbesondere durch eine sachgerechtere Verordnung von Antibiotika vermeidbar.
Vorstoß für bessere Hygiene rettet Menschenleben

Quelle: Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit Auf Initiative der FDP-Bundestagsfraktion hat das Bundesgesundheitsministerium einen Gesetzesentwurf für eine verbesserte Hygienequalität in Krankenhäusern eingebracht. Hier besteht bislang eine große Gefahr, da ca. 500.000 Menschen jährlich an Infektionen erkranken, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme (also z.B. mit einem Krankenhausaufenthalt) stehen. Zwischen 7.500 und 15.000 Menschen sterben jährlich daran. Das sind mehr als im Straßenverkehr tödlich verunglücken. 20 -30 % der Infektionen wären durch eine bessere Hygiene vermeidbar. Dazu kommt, dass viele der Infektionen durch resistente Erreger verursacht werden, die schwierig zu behandeln sind. Die Infektionsraten sind in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern hoch. Hier wird jetzt gehandelt.Die Bundesländer werden verpflichtet, auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Verordnungen zu Hygiene und zur Prävention von resistenten Krankheitserregern zu erlassen. Bislang haben nämlich längst nicht alle Länder solche Verordnungen. Es wird eine Expertenkommission beim Robert-Koch-Institut eingerichtet, die Ärzten Empfehlungen mit allgemeinen Grundsätzen für Diagnostik und Antibiotika-Therapie geben soll.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit
Die von der schon bestehenden Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut erlassenen Empfehlungen zur Infektionsvermeidung werden verbindlich. Sie müssen in den Krankenhäusern umgesetzt werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss wird verpflichtet, in seinen Richtlinien geeignete Maßnahmen zur Hygienequalität vorzugeben. Er soll Kriterien zur Messung der Hygienequalität vorgeben, damit der Patient die Qualität der Hygiene im Krankenhaus einschätzen kann. Hier wird es mehr Transparenz geben, damit die Patienten Vertrauen in ihr Krankenhaus haben können.
Darüber hinaus löst der Gesetzesentwurf ein Problem, das bei der Beurteilung von Pflegeeinrichtungen besteht. Hier wird ein Mechanismus zur Konfliktlösung verankert. Mit dieser Aufgabe wird eine Schiedsstelle betraut. Die Weiterentwicklung dient dazu, die Qualität in Pflegeeinrichtungen zu verbessern.
Lesen Sie hier den Gesetzentwurf des Infektionsschutzgesetzes
