''Health Care Forum'' der DZ-Bank: ''Wachstumsmotor Gesundheit''
Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin
Ulrike Flach
im
Bundesministerium für Gesundheit
Wachstumsmotor Gesundheit
anlässlich
des DZ-Bank "Health Care Forums"
am 17. November 2011
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Weihnachten steht schon fast wieder vor der Tür. Traditionell ist dies die Jahreszeit in der wir völlig unbefangen unsere Wünsche äußern dürfen. Doch bei den meisten Menschen ist es nicht der Flachbildschirm, der die Wunschliste anführt, sondern es ist der Wunsch gesund zu sein und gesund zu bleiben. Denn trotz allen medizinischen Fortschritts sind Krankheiten bis heute unvermeidbar.
Deshalb ist es Aufgabe der Gesundheitspolitik sicherzustellen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger im Krankheitsfall - unabhängig von Einkommen, Alter, Geschlecht, Herkunft und Vorerkrankungen – die medizinische Behandlung und Betreuung erhält, die notwendig ist.
Dabei wissen wir, nur umfassende Umstrukturierungen werden unserem Gesundheitssystem eine dauerhafte und zukunftsfeste Stabilität verleihen.
Sie wiederum ist die Voraussetzung, unser derzeit sehr gutes medizinisches Versorgungsniveau, um das uns viele andere Länder in der Welt beneiden, für die nachfolgenden Generationen zu sichern.
Neben einer Sicherung der hohen medizinischen Versorgungsqualität für die Patienten – zurzeit ein großes Thema im Rahmen unseres Versorgungsstrukturgesetzes - geht es in unserem Gesundheitssystem aber noch um mehr. Es geht auch um Arbeitsplätze und um Arbeitsbedingungen:
Wir haben in Deutschland eine breit aufgestellte Gesundheitsbranche und dies schließt eine starke Gesundheitswirtschaft mit ein. Unsere Gesundheitswirtschaft trägt mit ihrem Kapital und ihren Investitionen dazu bei, dass bedeutende Innovationen bei uns stattfinden können.
Viele unserer kleinen und mittelständischen Unternehmen, sind durch ihre Produkte gerade im medizinisch-technischen Bereich Weltmarktführer.
Dies ist sicherlich ein Grund, weshalb die Gesundheitswirtschaft sich seit Jahren als Beschäftigungsmotor erweist.
Allein im letzten Jahrzehnt hat die Zahl der hier Beschäftigten um rd. 600.000 zugenommen. Mit ihren mittlerweile rd. 4,7 Mio. Beschäftigten in 230.000 Betrieben erwirtschaftet die Gesundheitswirtschaft derzeit 11,6 % des Bruttoinlandsprodukts. Damit ist die Gesundheitswirtschaft eine der wirtschaftlich bedeutendsten Branchen.
Die Gesundheitswirtschaft kann also optimistisch in die Zukunft blicken und damit
auch die Menschen in unserem Land. Denn eine florierende Gesundheitswirtschaft
ist nicht nur ein Garant für Arbeitsplätze.
Sie ist für uns auch die Quelle des medizinisch technischen Fortschritts und auf diese
Weise trägt sie maßgeblich zur einer Verbesserung der Lebensqualität der
Patientinnen und Patienten bei.
Ziel der Gesundheitspolitik muss es also sein, die Unternehmen der Gesundheitswirtschaft in ihrem Handeln zu unterstützen und zu fördern aber immer zum Wohle der Patientinnen und Patienten, die auf die Gesundheitsleistungen der Gesundheitswirtschaft angewiesen sind.
Für die Gesundheitspolitik bedeutet dies, sie muss darauf achten, dass die Innovationen, die den Menschen ein Mehr an Lebensqualität ermöglichen, auch bezahlbar bleiben.
Diese Aufgabe ist lösbar. Denn – ich bin überzeugt, dass uns der Spagat - medizinisch technischen Fortschritt zu fördern, ohne zu hohe Kosten im System zu erzeugen – gelingt. Wir müssen aber die richtigen Impulse setzen.
Ein wesentliches Signal ist hier sicherlich die Kraft des "Marktes Gesundheitswirtschaft" zu stärken, mit dem Ziel verstärkt Innovationen hervorzubringen und Arbeitsplätze zu sichern.
Dabei hat sich das Instrument: Medizinische Innovationen im Vergleich zu vielen anderen Ländern besonders schnell zu einem Teil der Regelversorgung zu machen, bewährt.
Die Finanzkrise hat uns bewiesen, wie stabil die Gesundheitswirtschaft ist. Das liegt nicht zuletzt daran, dass 70 % der Ausgaben zuverlässig durch GKV und PKV zur Gesunderhaltung unserer Bevölkerung getragen werden. Und das wiederum begründet sich darin, dass die Politik für stabile finanzielle Rahmenbedingungen gesorgt hat.
Denn: Während andernorts die staatlichen Ausgaben für Gesundheit in der Krise zum Teil massiv gekürzt worden sind, hat die Politik hierzulande bewusst auf solche spürbaren Einschnitte verzichtet.
Damit ist die Gesundheitswirtschaft keinem dramatischen Nachfrageeinbruch ausgesetzt, und keinem Patienten werden neue Errungenschaften in der Medizin vorenthalten.
Für die Gesundheitswirtschaft gilt damit aber auch ganz klar die Vorgabe: Innovationen ja – aber nur Innovationen, die auch zum Wohle der Menschen in unserem Land beitragen.
Denn gerade die Gesundheitspolitik muss darauf achten, dass das Wachstum in die richtige Richtung geht. Nicht jedes neue Produkt, das auf den Markt kommt, ist wirklich zur Verbesserung der Versorgung notwendig. Der Nutzen muss schon belegt werden.
Denn wir dürfen eines nicht vergessen - bei jedem neuen Medikament, bei jeder neu entwickelten Technologie, die von Forschung und Wirtschaft bereit gestellt werden, geht es immer auch um die Gesundheitssicherung der Menschen.
Klare Vorgaben gibt es aber nicht nur für die Gesundheitswirtschaft. Auch die Gesundheitspolitik muss bestimmte Maßgaben erfüllen.
Denn sonst läuft sie Gefahr durch politische Vorgaben die Ansiedlung und den Erhalt von innovativen Unternehmen zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund haben wir unser Gesundheitssystem so umgesteuert, dass auch bei steigenden Gesundheitsausgaben Wachstum und Beschäftigung nicht gefährdet werden.
Mit unserem "Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung", das am 1. Januar in Kraft getreten ist, ist uns hier ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung gelungen.
Für uns war klar, wenn wir gerade gegenüber Ländern mit steuerfinanzierten Krankenversicherungssystemen wettbewerbsfähig bleiben wollen, müssen wir einen weiteren Anstieg der Lohnzusatzkosten verhindern. Nur so wird es uns langfristig gelingen, Arbeitsplätze zu schaffen oder sicherer zu machen.
Deshalb haben wir die Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge so angelegt, dass steigende Gesundheitsausgaben nicht zu einem Anstieg der Lohnnebenkosten führen.
Unser Ziel war und ist es, die Lohnzusatzkosten stabil zu halten und berechenbarer zu machen. Deshalb bleibt der Arbeitgeberbeitragssatz jetzt auch bei steigenden Gesundheitskosten dauerhaft fest. Damit kein Versicherter überfordert wird, haben wir auf einen steuerfinanzierten sozialen Ausgleich Wert gelegt.
Die Abkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten ist uns damit sozial verträglich gelungen.
Arbeitgeber können nun auch in Krisenzeiten die Belastung für ihr Unternehmen begrenzen. In konjunkturstarken Phasen dagegen besteht für die Arbeitnehmer die Möglichkeit, höhere Lohnabschlüsse durchzusetzen. Unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten kann diese höhere Flexibilität aller Beteiligten nur sinnvoll sein. Ich denke, da stimmen Sie mir zu.
Im Arzneimittelbereich haben wir mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes eine Marktordnung geschaffen, in der die Beteiligten flexibel agieren und gestalten können.
Wir haben nun eine neue Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Medikamenten: Ein neues Medikament steht den Patienten auch künftig sofort zur Verfügung. Bei jedem neuen Arzneimittel muss aber frühzeitig belegt werden, dass es einen Fortschritt darstellt im Vergleich zu bereits vorhandenen Medikamenten.
Danach wird in direkten Verhandlungen der Arzneimittelhersteller mit dem GKV-Spitzenverband der Preis für das Präparat bestimmt.
Der Zusatznutzen, den ein Medikament für Patientinnen und Patienten hat, ist damit für den Preis des Präparates relevant. Bei Arzneimitteln ohne Zusatznutzen wird die Erstattungshöhe begrenzt und zwar auf den Preis vergleichbarer Medikamente.
Dass dieser Weg funktioniert, hat sich vor kurzem bei einem Herzmittel gezeigt. Dieses Präparat wurde bereits nach den neuen Regeln bewertet.
Ein Gutachten von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, das dem Gemeinsamen Bundesausschuss vorgelegt wurde, bescheinigt diesem Medikament einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber herkömmlichen Präparaten. Damit bestimmt hier der Zusatznutzen den Preis des Medikaments.
Darüber hinaus möchten wir aber auch die Rahmenbedingungen im nichtmedikamentösen Bereich weiter verbessern, so dass vielversprechende Innovationen noch schneller den Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen.
Im Rahmen unseres Versorgungsstrukturgesetzes haben wir deshalb eine Erprobungsregelung für innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vorgesehen.
Ansatzpunkt unserer Überlegungen ist der "Gemeinsame Bundesausschuss", der bei der Einführung von innovativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die GKV-Versorgung eine entscheidende Rolle hat; dies gilt für den ambulanten und stationären Bereich gleichermaßen.
Der "Gemeinsame Bundesausschuss" soll nun die Möglichkeit erhalten, vielversprechende innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der Versorgungspraxis zu erproben, um zügig sachgerechte Entscheidungen herbeizuführen.
Mit diesen Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass künftig neue Behandlungsmethoden, die sich als sinnvoll erwiesen haben, schneller für alle Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen.
Parallel zu dieser konkreten gesetzgeberischen Maßnahme beteiligt sich das BMG gemeinsam mit dem BMWi und dem BMBF am "Strategieprozess Medizintechnik". Mit dem Strategieprozess wollen wir dazu beitragen, Innovationsprozesse weiter zu beschleunigen und zugleich die Patientenversorgung zu verbessern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
wenn wir heute über die Bedeutung der Gesundheitswirtschaft sprechen, dann
dürfen den Blick vor der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung nicht verschließen.
Wir müssen den Blick auf die steigende Lebenserwartung und die sich verändernde
Altersstruktur in unserem Land richten und – wir müssen uns die Herausforderungen,
die mit dieser Entwicklung einhergehen, bewußt machen.
Immer wieder wurde in den vergangenen Jahren seitens der Politik der demographische Wandel, der sich in unserer Gesellschaft vollzieht, thematisiert:
Die Menschen werden heute glücklicherweise immer älter. Die Zahl der Kinder, die in unserem Land geboren werden nimmt dagegen ab.
Es wäre absolut realitätsfern zu hoffen, dass wir diese Entwicklung von heute auf morgen umkehren können. Selbst wenn morgen jede Familie beschließen würde zwei Kinder zu bekommen, bliebe dieses Ungleichgewicht noch lange bestehen.
Hinzu kommt, dass sich unsere Lebenswelten stark verändert haben. Wo findet denn heute noch ein generationenübergreifendes Familienleben statt? Dort wo früher die Großfamilie zu finden war, haben wir heute den Single-Haushalt.
Wir werden künftig neben einem Ausbau an wohnortnahen zivilgesellschaftlichen Unterstützungsstrukturen also einen höheren Bedarf an professionellen Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Betreuung haben und damit mehr qualifiziertes Personal für diese Bereiche brauchen.
Qualifiziertes Personal erreichen Sie aber nur über attraktive Arbeitsplätze. Gerade für den Bereich der professionellen Dienstleistungen sehe ich für die Gesundheitswirtschaft noch viel Potential, wenn sie sich rechtzeitig auf die Bedürfnisse des Marktes einstellt.
Ein Motivationsfaktor ist dabei die angemessene Vergütung.
Um dem in Zukunft steigenden Bedarf an Arbeitskräften in der Pflege nachzukommen, aber auch um die ambulante Pflege zu stärken, haben wir bereits Ende 2009 mit der Änderung der Beschäftigungsverordnung dafür gesorgt, dass ausländische Haushaltshilfen, notwendige pflegerische Alltagsverrichtungen legal in deutschen Privathaushalten durchführen können.
Aber letztendlich dürfen wir nicht ausschließlich auf Arbeitskräfte aus dem Ausland hoffen, die nun in Deutschland leben und arbeiten wollen.
Wir müssen trotz der seit 1. Mai geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit für die sog. EU-8-Staaten unsere Hausaufgaben machen.
Man darf gerade in einem so sensiblen Bereich wie der Pflege auch mögliche Sprachbarrieren und kulturelle Hürden nicht unterschätzen.
Daher ist es für uns wichtig, dass wir insgesamt das Berufsbild der Pflege attraktiver gestalten, um auch in Zukunft auf motivierte Arbeitskräfte zurückgreifen zu können. Dazu gehört zum Beispiel die Ausbildung zur Alten- und Krankenpflege in einem modernen Ausbildungsgesetz zusammenzufassen.
So kann diese Ausbildung für junge Menschen interessanter gestaltet werden und bietet verschiedene Karriereoptionen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
neben der Förderung von Wachstum und Beschäftigung setzen wir im Bereich der Gesundheitswirtschaft einen weiteren Schwerpunkt. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthält an zentraler Stelle Aussagen zu der Notwendigkeit, die Forschung zu stärken.
Denn gerade im Bereich der Forschung sind wir international wettbewerbsfähig und dürfen durchaus stolz auf unsere Leistungen sein.
Hinter den USA haben wir den zweithöchsten Weltmarktanteil bei forschungsintensiven Gütern. Hier zeigt sich, dass sich unsere hohen Investitionen - denn gemessen am Bruttoinlandsprodukt geben wir im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viel für Forschung und Entwicklung aus - lohnen.
Sie werden sich auch weiterhin lohnen, weil die Gesundheitswirtschaft weltweit weiter wachsen wird.
Transformations- und Schwellenländer - allen voran Brasilien, Russland, Indien und China, die sogenannten BRIC-Staaten - stellen von Jahr zu Jahr mehr Finanzmittel für Investitionen im Gesundheitsbereich zur Verfügung.
Eine Studie des Wirtschaftsministeriums besagt, dass sich die internationale Nachfrage an Gesundheitsgütern bis 2030 leicht verdreifachen könnte.
Doch nicht nur die Nachfrage an Gesundheitsprodukten wird ansteigen, auch das Interesse an komplexen Systemlösungen wie zum Beispiel professionellem Krankenhausmanagement, Notfallversorgungsnetzen oder strukturierten Ausbildungsgängen medizinischer Fachkräfte wird international steigen.
Da kommt es uns zu gute, dass wir die Begleitung von Systemtransformationsprozessen im Bundesgesundheitsministerium bereits seit Jahrzehnten praktizieren.
Sei es in Form einer systematischen Facharztausbildung ausländischer Ärztinnen und Ärzte bei uns in Deutschland, oder an Hand unseres Fallpauschalensystem für die Krankenhausfinanzierung. Für viele Länder hat unsere Art der Krankenhausfinanzierung Vorbildfunktion.
Unser Krankenversicherungssystem ist insbesondere in den osteuropäischen Nachbarländern auf großes Interesse gestoßen.
In Gesundheitsfragen wird also auf unterschiedlichen Ebenen nicht nur europa- sondern weltweit ein gemeinsames Lernen und ein gesundheitspolitischer Wissens -Transfer stattfinden.
Gemeinsam haben Gesundheitsminister Daniel Bahr und Wirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler daher die "Exportinitiative Gesundheitswirtschaft" ins Leben gerufen.
Ziel ist es, die Vermarktung im Ausland zu fördern und unsere Stellung als eines der führenden Exportländer gesundheitswirtschaftlicher Produkte und Dienstleistungen zu sichern und auszubauen.
Ein wesentlicher Schritt ist hier sicherlich, deutsche Unternehmen mit Kunden und Partnern im Ausland zusammenzubringen und den Unternehmen zu einer stärkeren öffentlichen Präsenz zu verhelfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
die Gesundheitswirtschaft bleibt nicht nur spannend. Sie kann auch optimistisch in
die Zukunft blicken und damit auch die Menschen in unserem Land.
Denn unser Ziel ist es, die Wachstumspotenziale im Gesundheitswesen weiter zu stärken. Dazu werden wir nicht nachlassen Regulierung und Bürokratie abzubauen und Freiheit und Eigeninitiative zu befördern. Das hilft den Unternehmen genauso wie den Beschäftigten. Es nützt den Kassen ebenso wie den Versicherten und den Patienten.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
