Haushaltspolitik
Nach der erfolgreichen Arbeit als Haushaltspolitikerin der Opposition in der 16. Wahlperiode bleibe ich dem Haushaltsausschuss auch als Mitglied der Regierungskoalition in der 17. Wahlperiode treu. Weiterhin zuständig bleibe ich für die Haushalte der Ministerien für Wirtschaft sowie Bildung und Forschung. Neu hinzugekommen ist für mich der Haushalt des Gesundheitsministeriums. Als gesundheitspolitische Sprecherin schließt meine gleichzeitige Arbeit im Haushaltsausschuss damit den Kreis für eine erfolgreiche und finanziell nachhaltige Neugestaltung des Gesundheitswesens.
Als Haushaltspolitikerin der FDP-Fraktion setze ich mich für den effizienten Einsatz von Steuermitteln und die Reduzierung der Nettoneuverschuldung im Bundeshaushalt ein.
Bundeshaushalt 2011 - Der Einstieg in den Abbau der Neuverschuldung
Der Haushaltsentwurf 2011 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2014 setzen auf eine Verbesserung der Haushaltssituation hin zu soliden Finanzen, mehr Wachstum und Beschäftigung sowie ein klares Vorfahrtssignal für Bildung und Forschung.
Der Haushalt stellt einen Wendepunkt in der Haushalt- und Finanzpolitik dar: Ausgabenkürzungen statt permanente Ausgabensteigerungen!
Die eingeleitete Haushaltskonsolidierung sieht überwiegend die Reduzierung der Ausgaben vor. Konsolidierungen in der Vergangenheit hingegen erfolgten vor allem über Steuererhöhungen (wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3% zu Zeiten der Großen Koalition). Der jetzt eingeleitete Kurs ist ein fundamentaler Unterschied zu früheren Konsolidierungsbemühungen. Es ist ein Kurs der haushaltspolitischen Vernunft und im Sinne des Generationenvertrages.
Der Haushaltsentwurf 2011 und der Finanzplan dokumentieren den ernsthaften Sparwillen der Koalition.
Im Einzelnen bedeutet dies:
1. Die konsequente und ernsthafte Konsolidierungsstrategie schafft die Voraussetzung
zur Erreichung zweier Zielmarken:
a. Einhaltung der neuen verfassungsrechtlichen Schuldenregel (Art. 115 GG)
durch Rückführung der strukturellen Kreditaufnahme. Bis 2016 ist die
strukturelle Neuverschuldung des Bundes auf maximal 0,35 % des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) abzubauen.
b. Einhaltung des Staatsdefizits von 3 % im Jahr 2013 (Stabilitäts- und
Wachstumspakt) Im Rahmen des Defizitverfahrens ist Deutschland
aufgefordert, ab dem Jahr 2011 das strukturelle Defizit um durchschnittlich 0,5
% p.a. zurückzuführen.
2. Die Haushaltskonsolidierung erfolgt im Wesentlichen über die Ausgabenseite. Die
Ausgaben 2011 sinken um 12,1 Mrd. € gegenüber 2010.
3. Im Vergleich zum aktuellen Finanzplan werden die Ausgaben bis zum Jahr 2013 um rd.
80 Mrd. € (kumuliert) zurückgeführt. Eine derartige Ausgabenreduzierung hat es bisher
nicht gegeben. Die Ausgaben sinken jahresdurchschnittlich um 1,5 % bis 2014.
4. Auf wachstumshemmende Steuererhöhungen wird verzichtet.
5. Die Nettokreditaufnahme (NKA) beträgt 57,5 Mrd. €; dies sind 22,7 Mrd. € weniger
Schulden als im Haushaltssoll 2010 mit 80,2 Mrd. €.
6. Gegenüber dem geltenden Finanzplan werden die Schulden bis 2013 um 81,6 Mrd. €
(kumuliert) geringer ausfallen.
7. Die Neuverschuldung soll innerhalb von vier Jahren mehr als halbiert werden und im
Jahr 2014 insgesamt 24,1 Mrd. € betragen. Damit wird gemäß des Grundgesetzes (Art.
115 GG) der Abbaupfad bei der Neuverschuldung umgesetzt.
8. Bei der Investitionsquote von 8,9 % ist eine Verstetigung auf dem Niveau des Jahres
2010 zu verzeichnen. Trotz Sparpaket kann von einem wachstumsfreundlichen und
–unterstützenden Haushalt gesprochen werden. Dies ist ein Beleg für intelligentes
Sparen.
DOWNLOAD: Übersicht des BMF zum Bundeshaushalt 2011
