Haushaltspolitik
Nach der erfolgreichen Arbeit als Haushaltspolitikerin der Opposition in der 16. Wahlperiode blieb Ulrike Flach dem Haushaltsausschuss auch als Mitglied der Regierungskoalition zu Beginn der 17. Wahlperiode treu.
Bis zu ihrer Ernennung zur Parlamentarischen Staatssekretärin beim BMG am 12. Mai 2011 war Sie zuständig für die Haushalte der Ministerien für Wirtschaft, Gesundheit sowie Bildung und Forschung.
Als Haushaltspolitikerin der FDP-Fraktion setzte sie sich für den effizienten Einsatz von Steuermitteln und die Reduzierung der Nettoneuverschuldung im Bundeshaushalt ein.
Vorläufiger Jahresabschluss 2010
Der kräftige Aufschwung im letzten Jahr hat die öffentlichen Haushalte merklich entlastet. Die Ausgaben sanken gegenüber dem Haushaltsplan um 15,8 Mrd. €. Allein die Bundesagentur für Arbeit benötigte einen um 7,6 Mrd. € geringeren Zuschuss. Außerdem sanken die Zinsausgaben für deutsche Staatsanleihen um 3,7 Mrd. €. Aber auch die Einnahmeseite trug zu einem besseren Haushaltsabschluss bei. So stiegen die Steuereinnahmen um 14,3 Mrd. €. Bei den Verwaltungseinnahmen schlugen allein 4 Mrd. € zusätzlich aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen zu Buche.
Haushaltsgesetz 2011
Mit dem Bundeshaushalt 2011 und der mittelfristigen Finanzplanung läutet die Koalition einen entscheidenden Wendepunkt in der Haushalts- und Finanzpolitik des Bundes ein: Ausgabenkürzungen statt permanente Ausgabensteigerungen!Die Koalition hat mit dem Haushalt 2011 ihre in der Geschichte bisher beispiellose Konsolidierungsanstrengung dokumentiert. So konnten erstmals die Gesamtausgaben des Bundes gegenüber dem Vorjahr um 13,7 Mrd. Euro und damit um 4,3 % abgesenkt werden. Die Nettokreditaufnahme konnte in den Haushaltsberatungen von den noch im vergangenen Juli im Regierungsentwurf ausgewiesenen 57,5 Mrd. Euro um 9,1 Mrd. € auf nunmehr 48,4 Mrd. Euro gesenkt werden.
Im Vergleich zum alten, noch von Peer Steinbrück aufgestellten, Finanzplan werden die Ausgaben bis zum Jahr 2013 sogar um mehr als 80 Mrd. € (kumuliert) zurückgeführt. Eine derartige Ausgabenreduzierung ist bisher beispiellos.
Die Neuverschuldung wird gegenüber dem bisherigen Finanzplan von Peer Steinbrück im Jahr 2011 um 28,2 Mrd. € geringer ausfallen. Dadurch verringern sich auch die erwarteten Zinslasten. Die sich aus der konsequenten Konsolidierungspolitik ergebende Zinsdividende für den Bundeshaushalt beträgt jährlich mehrere Milliarden Euro. Gleichzeitig gelingt es der Koalition, in die Zukunft unseres Landes zu investieren. Wir setzen einen deutlichen Akzent für mehr Qualität bei Bildung und Forschung. Hierfür sind bis 2013 zusätzliche Ausgaben in Höhe von 12 Mrd. Euro vorgesehen. Denn Bildung und Forschung sind die zentralen Säulen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Für die Mehrausgaben, die wir im parlamentarischen Verfahren beschlossen haben, wurden an anderen Stellen entsprechende Absenkungen vorgenommen, so dass im Ergebnis keine Erhöhung des Ausgabevolumens entstand.
Haushaltsentwurf 2011
Der Haushaltsentwurf 2011 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2014 setzen auf eine Verbesserung der Haushaltssituation hin zu soliden Finanzen, mehr Wachstum und Beschäftigung sowie ein klares Vorfahrtssignal für Bildung und Forschung. Der Haushalt stellt einen Wendepunkt in der Haushalt- und Finanzpolitik dar: Ausgabenkürzungen statt permanente Ausgabensteigerungen!
Die eingeleitete Haushaltskonsolidierung sieht überwiegend die Reduzierung der Ausgaben vor. Konsolidierungen in der Vergangenheit hingegen erfolgten vor allem über Steuererhöhungen (wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3% zu Zeiten der Großen Koalition). Der jetzt eingeleitete Kurs ist ein fundamentaler Unterschied zu früheren Konsolidierungsbemühungen. Es ist ein Kurs der haushaltspolitischen Vernunft und im Sinne des Generationenvertrages.
Der Haushaltsentwurf 2011 und der Finanzplan dokumentieren den ernsthaften Sparwillen der Koalition.
Finanzplan des Bundes 2011-2014
Im Einzelnen bedeutet dies:
1. Die konsequente und ernsthafte Konsolidierungsstrategie schafft die Voraussetzung
zur Erreichung zweier Zielmarken:
a. Einhaltung der neuen verfassungsrechtlichen Schuldenregel (Art. 115 GG)
durch Rückführung der strukturellen Kreditaufnahme. Bis 2016 ist die
strukturelle Neuverschuldung des Bundes auf maximal 0,35 % des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) abzubauen.
b. Einhaltung des Staatsdefizits von 3 % im Jahr 2013 (Stabilitäts- und
Wachstumspakt) Im Rahmen des Defizitverfahrens ist Deutschland
aufgefordert, ab dem Jahr 2011 das strukturelle Defizit um durchschnittlich 0,5
% p.a. zurückzuführen.
2. Die Haushaltskonsolidierung erfolgt im Wesentlichen über die Ausgabenseite. Die
Ausgaben 2011 sinken um 12,1 Mrd. € gegenüber 2010.
3. Im Vergleich zum aktuellen Finanzplan werden die Ausgaben bis zum Jahr 2013 um rd.
80 Mrd. € (kumuliert) zurückgeführt. Eine derartige Ausgabenreduzierung hat es bisher
nicht gegeben. Die Ausgaben sinken jahresdurchschnittlich um 1,5 % bis 2014.
4. Auf wachstumshemmende Steuererhöhungen wird verzichtet.
5. Die Nettokreditaufnahme (NKA) beträgt 57,5 Mrd. €; dies sind 22,7 Mrd. € weniger
Schulden als im Haushaltssoll 2010 mit 80,2 Mrd. €.
6. Gegenüber dem geltenden Finanzplan werden die Schulden bis 2013 um 81,6 Mrd. €
(kumuliert) geringer ausfallen.
7. Die Neuverschuldung soll innerhalb von vier Jahren mehr als halbiert werden und im
Jahr 2014 insgesamt 24,1 Mrd. € betragen. Damit wird gemäß des Grundgesetzes (Art.
115 GG) der Abbaupfad bei der Neuverschuldung umgesetzt.
8. Bei der Investitionsquote von 8,9 % ist eine Verstetigung auf dem Niveau des Jahres
2010 zu verzeichnen. Trotz Sparpaket kann von einem wachstumsfreundlichen und
–unterstützenden Haushalt gesprochen werden. Dies ist ein Beleg für intelligentes
Sparen.
DOWNLOAD: Übersicht des BMF zum Bundeshaushalt 2011